. Augustus und seine zeit . n-gefährlich; sie mussten Statuten haben, die natürlich demSenate, oder in den kaiserlichen Provinzen dem Statthalter,vorzulegen waren**), wenn es sich um die Concessionirung derVerbindung handelte; auch die Verfassung der Genossenschaftwar vorgeschrieben und ähnelte im Grossen und Ganzen ^^)der Verfassung der Landstädte; sie hatten einen Rath undeine Volksversammlung, ferner Patrone, Vorsitzende, Kassirerund ausführende Beamte, wie die italischen Städte, sie konn-ten Geld und Geldeswerth erwerben und namentlich zur ) Rom. Gesch. 3, S. 514. *) Dies leugnet Liebernam


. Augustus und seine zeit . n-gefährlich; sie mussten Statuten haben, die natürlich demSenate, oder in den kaiserlichen Provinzen dem Statthalter,vorzulegen waren**), wenn es sich um die Concessionirung derVerbindung handelte; auch die Verfassung der Genossenschaftwar vorgeschrieben und ähnelte im Grossen und Ganzen ^^)der Verfassung der Landstädte; sie hatten einen Rath undeine Volksversammlung, ferner Patrone, Vorsitzende, Kassirerund ausführende Beamte, wie die italischen Städte, sie konn-ten Geld und Geldeswerth erwerben und namentlich zur ) Rom. Gesch. 3, S. 514. *) Dies leugnet Liebernam, Vereinswesen 227, A. 2. Yereinsrecht. c 8 7 Peier der jährlichen Gedenktage Schenkungen annehmen,sie durften von den Mitgliedern statutarisch festgesetzte Geld-bussen einziehen. Namentlich die Begräbnisskassen seienmit einem Worte aus der grossen Menge sehr verschie-dener Genossenschaften hervorgehoben, da wir Statutensolcher Kassen aus sehr verschiedenen Perioden der Kaiser-zeit kennen. ?^^) Panem et Als Ersatz für die politischen Rechte, welche das Kaiser-thum dem römischen Volke raubte, kann die VerpflegungRoms^) angesehen werden, welche die Kaiser übernahmen;es war nicht der Kriegsherr des römischen Reiches, der sichdazu verpflichtet glaubte, sondern vielmehr der mächtigsteMann der Hauptstadt, der, ähnlich wie hervorragende Per-sönlichkeiten der republikanischen Zeit, sich die Gunst derhauptstädtischen Bevölkerung zu erwerben bemüht war. Ge-legentliche Spenden von Römern und Fremden waren sehralt, seit das niedere Volk durch die Wahlen Einfluss auf dieStaatsgeschäfte gewonnen hatte; zur Regel aber waren dieseGetreidespenden erst seit dem ersten Jahrhundert v. Chr. ge-worden; zu einer Gefahr für den Staat wurden sie jedoch, alssie den besitzlosen Pöbel aus ganz Italien nach Rom lockten,um dort sich vom Staate unterhalten zu lassen. Zur Zeit deslulius Caesar im Jahre 708/46 gab es in Rom mehr als300,000 Kornempfänger-), die aber bald durch


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