. Acta Societatis Scientiarum Fennicae. Science. Abb. 219. ZU Bern und verschiedene Figuren in dem angelsächsischen „Harleian-Psalter" (Brit. Mus., Harl. Nr. 603: Abb. äi^O; nach einer Phot. d. Verf.), d. h. in den Illustrationen des späteren l'eiles der Handschrift, welche nicht, wie die übrigen Zeichnungen dersel- ben, von der Bilderredaktion des Utrecht-Psalters abhängen. Die auffallende Eigentümlichkeit der romanischen Stehfoim hat eine seltsame Erklärung veranlasst. Weil sie bisweilen auch an mittelalterlichen Grabfiguren vorkommt, bezog man die Ver- schränkung der Beine auf die Bete


. Acta Societatis Scientiarum Fennicae. Science. Abb. 219. ZU Bern und verschiedene Figuren in dem angelsächsischen „Harleian-Psalter" (Brit. Mus., Harl. Nr. 603: Abb. äi^O; nach einer Phot. d. Verf.), d. h. in den Illustrationen des späteren l'eiles der Handschrift, welche nicht, wie die übrigen Zeichnungen dersel- ben, von der Bilderredaktion des Utrecht-Psalters abhängen. Die auffallende Eigentümlichkeit der romanischen Stehfoim hat eine seltsame Erklärung veranlasst. Weil sie bisweilen auch an mittelalterlichen Grabfiguren vorkommt, bezog man die Ver- schränkung der Beine auf die Beteiligung der Verstorbenen an den Kreuzziigen — eine Deutung, welche wohl heutzutage end- gültig aufgegeben ist(?). Eine annehmbaiere Deutung gibt uns dagegen A. Micuel (Hist. de l'art 11, i, S. 210), indem er diese Stellung für eine „attitude seigneurale" hält. „Les personnages investis de Fautoiité, les juges en particulier, cioisent les jambes dans l'iconographie du moyen-âge, et, au XVIII'' siècle encore, nos Civilités recommandent aux enfants et aux inférieurs de ne pas avoir l'impertinence de prendre cette attitude réservée aux person- nages de qualité." Was nun den Hinweis auf die Richter betrifft, so ist die Berechtigung desselben in diesem Zusammenhange zum mindesten zweifelhaft, da die Richter in der „mittelalterlichen Ikonographie", so weit mir bekannt, immer sitzend dargestellt sind (vgl. weiter unten). Dagegen sind der schon erwähnte Herodes im ottonischen Codex Egberti (Abb. 200 oben) und, aus dem XVI. Jahrb., „Carolus Magnus" auf einer Silbeiplakette von Peter Flötner und „Childebei'tus I. rex Austrasie" auf einer Zeichnung von Francesco Tertio (Jahrb. d. kunsthist. Samml. XVI, Taf. 2, _^ u. eine Abb. im IX. Bde ders. Zeitschr.) zweifelsohne Belege Vyr'^-,# der Verschränkung der Beine in der Bedeutung autoritativer "^ Würde in der christlichen Kunst. In diesen Fällen hat aber das Motiv die klassisc


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