. Die Gartenwelt . Weintreibsorte „Black Hamburgh". Die Gärtner eines Kannmerbereichs, etwa der Provinz Sachsen oder Hannover, wählen, und zwar in drei Gruppen getrennt, die Inhaber der Großgärtnereibetriebe für sich, der kleineren Gärtnereibetriebe für sich und die Arbeiter für sich. Die beamtete Gärtnerschaft fällt in der dritten Gruppe aus, weil sie in der dritten Gruppe zu wählen hätte, hier aber aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nie zur Geltung kommen kann, um so weniger, als auf 1000 Arbeiter und Gehilfen höchstens einmal ein höherer Angestellter kommt. Wie schon oben ges
. Die Gartenwelt . Weintreibsorte „Black Hamburgh". Die Gärtner eines Kannmerbereichs, etwa der Provinz Sachsen oder Hannover, wählen, und zwar in drei Gruppen getrennt, die Inhaber der Großgärtnereibetriebe für sich, der kleineren Gärtnereibetriebe für sich und die Arbeiter für sich. Die beamtete Gärtnerschaft fällt in der dritten Gruppe aus, weil sie in der dritten Gruppe zu wählen hätte, hier aber aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nie zur Geltung kommen kann, um so weniger, als auf 1000 Arbeiter und Gehilfen höchstens einmal ein höherer Angestellter kommt. Wie schon oben gesagt, ist die Halbheit des Gesetz- entwurfes seine Achillesferse. Wie ungereimt in dem Entwurf vieles ist, ergibt sich beispielsweise daraus, daß die Abgabe- pflicht (Beitragseinheit) für das Jahr auf 10 Ffg. für jeden Hektar für Ackerbau, Wiese und Weidewirtschaft, Obst- und Weinbau sowie Gärtnerei angesetzt worden ist. Es bedarf an dieser Stelle wohl kaum eines besonderen Hinweises, daß bei diesen Beiträgen von der Fläche zuzüglich des Jahres- satzes von 1 Mark auf den Kopf der im Betrieb ständig Arbeitenden für die Landwirtschaft bedeutende Einnahmen gesichert, wohingegen die Einnahmen der Gärtnereikammer daraus in manchen Kammerbezirken so gering sein werden, daß noch nicht einmal die Geschäftsunkosten bezahlt werden können. Die Landwirtschaftskammern hatten bisher ganz bedeutende Staatszuschüsse und Einnahmen anderer Art, so daß sie in finanzieller Beziehung günstig dastanden. Schon in früheren Arbeiten hat der Verfasser darauf hingewiesen, daß der Staat diese Zuschüsse zunehmend abbaut. In der beigegebenen Begründung des vorliegenden Gesetzes wird dann auch hierauf hingewiesen, auf die „durch die allgemeine Finanzlage gebotene Herabsetzung der bisherigen Staats- ; Der Verfasser hat darauf verzichtet, die vielerlei Fragen wieder anzuschneiden, in welcher Weise die Gartenbaukammer- frage am besten zu lösen wäre. Es is
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