. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. XV, 16 DIE GARTENKUNST. 245 Rolle Rad! Von A. Bitzenberger, Stuttgart. Als ich den Aufsatz des HerrnRasch über ,,Barock" mit vielem Interesse durchgelesen hatte, war es mir sofort klar, daß die wohlgemeinten, guten Anregungen bei verschiedenen Lesern auf entschiedenen Wider- spruch stoßen werden. Dieser vorhergeahnte Widerspruch hat sich denn auch in den von Herrn Hardt, Düsseldorf „auf die vorschriftsmäßigen, modernen Kunst- prinzipien" gestützten Ausführungen in Heft Nr. II bereits ofTen gezeigt. Es ist nunnichtmeine Absich


. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. XV, 16 DIE GARTENKUNST. 245 Rolle Rad! Von A. Bitzenberger, Stuttgart. Als ich den Aufsatz des HerrnRasch über ,,Barock" mit vielem Interesse durchgelesen hatte, war es mir sofort klar, daß die wohlgemeinten, guten Anregungen bei verschiedenen Lesern auf entschiedenen Wider- spruch stoßen werden. Dieser vorhergeahnte Widerspruch hat sich denn auch in den von Herrn Hardt, Düsseldorf „auf die vorschriftsmäßigen, modernen Kunst- prinzipien" gestützten Ausführungen in Heft Nr. II bereits ofTen gezeigt. Es ist nunnichtmeine Absicht, in nutzloser, per- sönlicher Polemik speziell Stellung zu der Frage zu nehmen, ob die von Herrn Rasch empfohlenen Kunst formen künst- lerische Berechtigung ha- ben oder nicht, denn ich für meine Person könnte ganz gut auskommen,ohne die lustigen Vogel- und Menschengebilde. Während Herr Rasch seine ,,Anregungen" in keinerlei Verbindung mit einem ,,Kunstgesetz" bringt, stützt Herr Hardt seine ,,Abwehr" solcher unzweckmäßigerSpie- lereien auf das oberste Gesetz der „Zweckkünst- ler" , nämlich auf die „Zweckmäßigkeit" und in diesem besonderen Abb. 8. Garten der C. E. B : Spezialfälle auf die Ma- Christusbübchen. Aufnahme terialechtheit, oder noch besser Materialgerechtheit. Da es sich in diesem Falle aber nicht nur um eine einfache be- deutungslose Meinungsverschiedenheit handelt, sondern vielmehr die Lebensfrage der modernen, freien Kunstent- wicklung intensiv berührt wird, so erscheint es von größter Wichtigkeit, die hieraus resultierenden Ergeb- nisse in gewissenhaftester Weise zu prüfen. Eine Prüfung solch bedeutsamer Ergebnisse vom Gesichtspunkte rein gartenkünstlerischer, oder baukünst- lerischer Kunstgesetze aus, ist kurz gesagt ein Ding der Unmöglichkeit, weil beide Berufszweige (Kunst- zweige) resp. deren Produkte erst dann Anspruch auf ,,Kunst" erheben können, wenn sie die Merkmale der- jenigen geistige


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