. Der Ornithologische Beobachter. Birds; Birds. â 224 â die verschiedenen Pfeifen und Flöten, soweit sie nicht hart und scharf gebracht und unter die Fehler gehören. Sodann die Schirirre oder SchirhrroHe, den AnfziKi, eine ireiclic Schiiirftcr und Ich will hier kein vollständiges Register aller Eiholungstouren, auch Bi'iwörter dergleichen, genannt, anführen. (Schluss folg-t.) -<j^(3J ®l Kleine Mitteilungen. o^sy- I Adlerfang. Zur Ergänzung unserer Notiz in Heft 27 bringen wir nachstellenden Bericht aus Obwahlen: âGemsjäger Karl Hess nahm letzthin in Engelberg unter Mithülfe einiger


. Der Ornithologische Beobachter. Birds; Birds. â 224 â die verschiedenen Pfeifen und Flöten, soweit sie nicht hart und scharf gebracht und unter die Fehler gehören. Sodann die Schirirre oder SchirhrroHe, den AnfziKi, eine ireiclic Schiiirftcr und Ich will hier kein vollständiges Register aller Eiholungstouren, auch Bi'iwörter dergleichen, genannt, anführen. (Schluss folg-t.) -<j^(3J ®l Kleine Mitteilungen. o^sy- I Adlerfang. Zur Ergänzung unserer Notiz in Heft 27 bringen wir nachstellenden Bericht aus Obwahlen: âGemsjäger Karl Hess nahm letzthin in Engelberg unter Mithülfe einiger bekannten Jäger aus lünem Stein- adlerhorste zwei junge Adler aus. Das mit grossen Schwierigkeiten verbundene Unternehmea ging ohne d«n geringsten Unfall von statten und war namentlich für die verschiedenen Zuschauer, die den Vorfall aus allernächster Nähe beobachten konnten, von seltenem Genüsse. Die bereits flüggen Jungen haben schon die stattliche Flugweite von 140 Ceutimetern und wiegen zusammen 7'/2 Kilo. Im Horste waren noch Ãberreste von drei Murmeltieren, zwei Schneehasen und einem Schneehuhn; auch in der Umgebung des Horstes wurden sehr viele Zeichen ihres räuberischen Treibens gefunden. Eine eintägige Jagd auf die Alten blieb ; Vogelschutz. Die Polizei-Vorschriften der Stadt Bern, welche den Vogelfang betreffen, dürften bedeutend schärfer sein. Unter sämtlichen Bestimmungen der stadtbernischen Polizei-Verordnungen bis und mit 1898 befindet sich ein einziger Paragraph, welcher auf den Schutz der Vögel Bezug hat. In der Abteilung âStrassen- Polizei" ist eine âPolizei-Verordnung betreffend die Münsterpromenade" (vom IG. Oktober 1865) eingereiht, welche folgendes Alinea enthält: â3. Es ist rerboten, den Vögeln oder Vogehtestcrn nachzustellen oder dieselben zu zerstö; â Dieses Verbot ist sehr ungenau. Vom Fang der Vögel, vom Ausnehmen der Eier und der Junge


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