. Die Gartenwelt . FRltOnOfSISflFÜit fRfln7 mfiEQtit-nflMBUFI63J. Im ganzen Bestattungswesen entstand somit eine große Umwälzung. Prächtig durchgebildete Friedhofsanlagen wurden geschaffen, die Frieden, Liebe und Poesie verkündeten. Bei diesen Anlagen wurde hauptsächlich als wirkendes Moment die Kapelle bezeichnet, welcher man die größte Aufmerksam- keit widmete. Dieselbe wurde in würdiger Weise, den tech- nischen und hygienischen Anforderungen entsprechend, aus- gestaltet. Sie erwuchs aus dem Bedürfnis, nicht nur repräsenta- tive Räume zu erhalten, sondern auch Räume für Nützlichkeits- zwecke


. Die Gartenwelt . FRltOnOfSISflFÜit fRfln7 mfiEQtit-nflMBUFI63J. Im ganzen Bestattungswesen entstand somit eine große Umwälzung. Prächtig durchgebildete Friedhofsanlagen wurden geschaffen, die Frieden, Liebe und Poesie verkündeten. Bei diesen Anlagen wurde hauptsächlich als wirkendes Moment die Kapelle bezeichnet, welcher man die größte Aufmerksam- keit widmete. Dieselbe wurde in würdiger Weise, den tech- nischen und hygienischen Anforderungen entsprechend, aus- gestaltet. Sie erwuchs aus dem Bedürfnis, nicht nur repräsenta- tive Räume zu erhalten, sondern auch Räume für Nützlichkeits- zwecke, die bei technisch vollkommenen und für den Betrieb bequemen Einrichtungen voll und ganz der Pietät entsprechen. Die Kapelle soll also in erster Linie die Grundsätze der Zweckmäßigkeit erfüllen. Es muß daher erst reiflich erwogen werden, welche Räume hierfür unbedingt erforderlich sind. Die Größe der Räumlichkeiten richtet sich nach den jeweiligen Verhältnissen der Bevölkerung, nach der Größe des Gefolges. Eine Friedhofskapelle enthält folgende Räumlichkeiten: 1. Die Versammlungshalle, in welcher die Trauerfeierlich- keiten abgehalten werden. Sie bildet den Hauptraum der Kapelle und sei deshalb in besonders würdigen architektonischen Formen von religiöser Feierlichkeit gehalten. Reicher Blumen- schmuck, Malerei und figürlicher Schmuck sollen die Aufmerk- samkeit der Leidtragen- denerwecken. An dieser Stelle sei noch daraufhinge- wiesen, daß bei Fried- hofskapellen, die in Groß- städten allen Religionsge- meinschaften dienen, die dekorative Ausgestaltung von der Re- ligion unab- hängig zu machen ist.


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