. Die Gartenwelt. Gardening. 164 Die Gartenwelt. VII, 14. Vom Verfasser für die „Gartenwelt" gezeichnet. besserung lassen, welche der vorhandene, ans Geröll und Schutt bestehende Untergrund unbedingt erforderte. Der Eigenart der Feuerbestattung entsprechend sind, wie bereits erwähnt, für die Bemittelten Plätze zur Aufstellung von Urnen im Krematorium vorgesehen. Ausserdem sind noch zwei grosse Urnenhallen projektiert, welche auf dem Arbeitsplane, Seite 165, schon angedeutet sind. Minder Bemittelte können die Asche ihrer Toten im Urnen- hain bestatten lassen. Bei letzteren Gräbern, für wel


. Die Gartenwelt. Gardening. 164 Die Gartenwelt. VII, 14. Vom Verfasser für die „Gartenwelt" gezeichnet. besserung lassen, welche der vorhandene, ans Geröll und Schutt bestehende Untergrund unbedingt erforderte. Der Eigenart der Feuerbestattung entsprechend sind, wie bereits erwähnt, für die Bemittelten Plätze zur Aufstellung von Urnen im Krematorium vorgesehen. Ausserdem sind noch zwei grosse Urnenhallen projektiert, welche auf dem Arbeitsplane, Seite 165, schon angedeutet sind. Minder Bemittelte können die Asche ihrer Toten im Urnen- hain bestatten lassen. Bei letzteren Gräbern, für welche der Preis sich sehr niedrig stellt, wird die Asche des Verstorbenen unter einer Platte von 70XS0 cm Grösse begraben, wenn die Angehörigen es nicht vorziehen, die Ueberreste zu Hause aufzubewahren. Die Kleinheit der Gräber gestatten eine weit- gehendere Ausnutzung-des Terrains, als auf anderen Fried- höfen, daher ist auch die geringe Ausdehnung des hiesigen Urnenhains erklärlich. Man wird ungefähr 800 Aschengräber vergeben können, ohne dass es nötig wäre, die Rasenbahn zwischen der Strasse und dem Krematorium mit Gräbern zu belegen. Ferner sei noch erwähnt, dass die Erhal- tungsdauer für gewöhnliche Gräber nur auf 10 Jahre festgesetzt ist, während die Urnennischen je nachdem auf längere Zeit oder erblich verkauft werden. Auf das Gesamtbild des Friedhofs und seiner Gartenanlagen wird eine vom Verein getroffene An- ordnung vorteilhaft einwirken, welche bestimmt, dass sämtliche Gräber im Urnenhain (auf dem Plan, Seite 164, sichtbar als kleine quadratische Flächen) ein- heitlich durch den vom Verein angestellten Gärtner angelegt und unterhalten werden müssen. Die Kosten für das Herrichten und Instandhalten sind bereits im Kaufpreis für das Grab einbegriffen. Hierdurch wird jeder willkürlichen Bepflanzung und Ueberladung der Gräber und somit auch der Gesamtaulage einerseits vorgebeugt, andererseits die so häufig auf Friedhöfen anzutreffende g


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