. Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Agriculture. Eeguliiuiigen uud Keallasteuablösuiigen. 251 meinschaftlichen Benutzung unterliegen, so muss mit der Zusammenlegung die Servitutablösung oder Theilung verbunden werden. Bei der Zusammenlegung ist im Allgemeinen Landentschädigung die Regel. Eine Entschädigung, welche eine Veränderung der bisherigen Art des Wirthschafts- betriebes des Hauptgutes nöthig macht, kann keinem Theilnehmer aufgedrungen werden. Gebäude, Hausgärten, Parkanlagen u. dergl. dürfen gegen den Willen der Besitzer nicht zur Zusammenle


. Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Agriculture. Eeguliiuiigen uud Keallasteuablösuiigen. 251 meinschaftlichen Benutzung unterliegen, so muss mit der Zusammenlegung die Servitutablösung oder Theilung verbunden werden. Bei der Zusammenlegung ist im Allgemeinen Landentschädigung die Regel. Eine Entschädigung, welche eine Veränderung der bisherigen Art des Wirthschafts- betriebes des Hauptgutes nöthig macht, kann keinem Theilnehmer aufgedrungen werden. Gebäude, Hausgärten, Parkanlagen u. dergl. dürfen gegen den Willen der Besitzer nicht zur Zusammenlegung gezogen werden. MADEN, Kreis Please note that these images are extracted from scanned page images that may have been digitally enhanced for readability - coloration and appearance of these illustrations may not perfectly resemble the original Meitzen, August, 1822-1910; Grossmann, Friedrich, b. 1866; Prussia (Germany). Finanzministerium; Prussia (Germany). Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Berlin : Wiegandt & Hempel


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