Archive image from page 35 of Der Ornithologische Beobachter (1902). Der Ornithologische Beobachter derornithologisc12alas Year: 1902 _ 22 wissenschaftlicher Richtung aufmerksam und mit Sympathie begleitet wurden, erscheint da leicht verständlich. Und so zählte denn der Verstorbene auch zu den Mitgliedern der „Schweizerischen Gesellschaft für Vogelkunde und Vogel- schutz', die den liebenswürdigen, vielseitigen, unermüdlichen Gelehrten stetsfort in ehrendem Andenken behalten wirdl Vogelschutz. Protection des oiseaux. .D= Vogel- und Naturschutz und eidg. Jagdgesetz. In der „Diana', monatlic


Archive image from page 35 of Der Ornithologische Beobachter (1902). Der Ornithologische Beobachter derornithologisc12alas Year: 1902 _ 22 wissenschaftlicher Richtung aufmerksam und mit Sympathie begleitet wurden, erscheint da leicht verständlich. Und so zählte denn der Verstorbene auch zu den Mitgliedern der „Schweizerischen Gesellschaft für Vogelkunde und Vogel- schutz', die den liebenswürdigen, vielseitigen, unermüdlichen Gelehrten stetsfort in ehrendem Andenken behalten wirdl Vogelschutz. Protection des oiseaux. .D= Vogel- und Naturschutz und eidg. Jagdgesetz. In der „Diana', monatliches Organ des Schweizerischen Jäger- und Wildschutzvereins, hat Gustav von Burg sehr beachtenswerte Vorschläge betreffend die Revision des eid- genössischen Jagdgesetzes gemacht. Er bricht eine kräftige Lanze zu Gunsten der Pfleger einheimischer Vögel, um die- selben nicht ihrer unschädlichen Freuden zu berauben, „Der besser Situierte', schreibt er, ,,hält sich Hund, Pferd, Auto- mobil; freuen wir uns, wenn der bescheidene Arbeiter im Verkehr mit der Natur oder mit einem in den Vogelkäfig gebannten Waldlebens seinen Mussestunden ein edles Gepräge zu verleihen versteht.' ,,Im Interesse des Naturschutzes seien folgende Punkte zu berücksichtigen, dass 1. alle Schussgelder abgeschafft werden, 2. die Zahl der zu schützenden Vögel bedeutend erhöht würde, 3. die Naturschutzbestrebungen von bundeswegen finanziell unterstützt werden, 4. die Banngebiete vermehrt, auch auf die Ebene aus- gedehnt werden, 5. die sich allmählich mehrenden kantonalen und lokalen Naturschutzgebiete durch behördliche Erlasse erweitert werden, 6. auch diesen so wertvollen lokalen Schutzbestrebungen event. finanzielle Unterstützung zuteil wird, 7. die Abschaffung der „Giftparagraphen' vorgenommen wird,


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