. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. DIE GARTENKUNST. X, G Arbeiten von 200 Mk. sind 3 Preise in Höhe von 750, 500, 250 Mk. ausgesetzt. Diese Preissumme kann auch anderweit auf 3 Preise verteilt werden. Das Preisgericht besteht aus den Herren : Landesbaurat Prof. Goecke-Berlin, Stadtobergärtner Weiß-Berlin, Schöffe Lange, Syndikus Dr. Leng- ner, Kaufmann Raupert, Geh. Rechnungsrat Lucks, Garteninspektor L e b r u n - Groß jS. „Ohne Zwang". Wettbewerbsentwurf von Zentralfriedhof in Groß-Lichterfelde. Fr. Bauer, Magdeburg, für den Lageplan (ca. 1 14000).


. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. DIE GARTENKUNST. X, G Arbeiten von 200 Mk. sind 3 Preise in Höhe von 750, 500, 250 Mk. ausgesetzt. Diese Preissumme kann auch anderweit auf 3 Preise verteilt werden. Das Preisgericht besteht aus den Herren : Landesbaurat Prof. Goecke-Berlin, Stadtobergärtner Weiß-Berlin, Schöffe Lange, Syndikus Dr. Leng- ner, Kaufmann Raupert, Geh. Rechnungsrat Lucks, Garteninspektor L e b r u n - Groß jS. „Ohne Zwang". Wettbewerbsentwurf von Zentralfriedhof in Groß-Lichterfelde. Fr. Bauer, Magdeburg, für den Lageplan (ca. 1 14000). Da das den Teilnehmern am Wettbewerbe zuge- stellte Kartenmaterial im Dezember noch in wesentlichen Punkten ergänzt werden mußte, wurde die Einlieferungs- frist vom 1 5. Januar auf den 1. Februar verschoben. Der Hauptpunkt dieser Ergänzung betraf die Ausgestaltung der Fluchtlinie am Platz H. Dieselbe ist jedoch für die Bewertung der einzelnen Entwürfe nicht in Betracht gezogen wegen eines von zwei Seiten erhobenen Ein- spruches, daß bei der verspäteten Mitteilung und der vorge- schrittenen Arbeit eine Änderung nicht mehr möglich sei. Die Abstimmung, welche durch Zensierung auf besonderem Zettel, 4 Punkte als höchste Bewertung, vorgenommen wurde, ergab für: Ohne Zwang 25, Friedhofskunst und Städtebau 22, Ruhestätte 18, die übrigen beiden Entwürfe je 12 Punkte. Bei der Bewertung mußte berücksichtigt werden, daß ein Vergleich der angegebenen Maße der Gräber- flächen nicht möglich war. weil bei der Berechnung von verschiedenen Grundsätzen ausgegangen war. Die einen hatten die Summe aller Einzelgräber addiert, die anderen die Fläche berechnet, die nach Abzug der Wege, Plätze und gärtnerischen Anlagen für Begräbnis- stellen übrig geblieben war. Die Kostenanschläge konnten ebenfalls nicht maßgebend sein, da auch hier die Grundlagen der Berechnung ver- schieden waren. Bestimmend waren vielmehr für die Mehrheit der Preisrichter — und hier mög


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