Durch Bosnien und die Herzegovina kreuz und quer; Wanderungen . sich von einem Mauernkranz zum anderen, und Sarajevo bietet mitseinen mehr als hundert Dzamijen den Anblick eines Märchens aus Tausendund eine Nacht. Weit hingestreckt sieht man von der Höhe die ohnediessehr ausgedehnte Stadt; man glaubt sie um ganze Stunden verlä aut allen Berglehnen dasselbe Bild. Inmitten grüner (/arten immerwieder die Lichter einer Moschee, die Häuser nur so weit beleuchtend,dass man ihre Umrissesieht. Wer diesen An-blick einmal genossen,wird ihn nie vergessen;er wird ihm eine derschönsten Erinner
Durch Bosnien und die Herzegovina kreuz und quer; Wanderungen . sich von einem Mauernkranz zum anderen, und Sarajevo bietet mitseinen mehr als hundert Dzamijen den Anblick eines Märchens aus Tausendund eine Nacht. Weit hingestreckt sieht man von der Höhe die ohnediessehr ausgedehnte Stadt; man glaubt sie um ganze Stunden verlä aut allen Berglehnen dasselbe Bild. Inmitten grüner (/arten immerwieder die Lichter einer Moschee, die Häuser nur so weit beleuchtend,dass man ihre Umrissesieht. Wer diesen An-blick einmal genossen,wird ihn nie vergessen;er wird ihm eine derschönsten Erinnerungenfür das ganze Leben die Ploca-Ulicavom Kastell absteigend,statten wir der Schcriats- Richterschule, einemwundervollen maurischenBau, der von der gegen-wartigen Verwaltung er-richtet wurde, einen Be-such ab. Hier wird das mohammedanischeRecht studirt, das heisstdie auf das Lhe-, Fa-milien- und Frbrecht derIslamiten bezüglichen Be-stimmungen des Scheri,die in Bosnien nach dergeltenden Gerichtsver-fassung noch zur An-wendung ? Wasserfall Skakajvac bei Sarajevo. Das Scheri — das Gesetz — ist Wer Inbegriff aller die Dogmatik, den Ritus, das öffent-liche und private Leben der Mohammedaner betreffenden Vorschriften. Die Grundlage desScheri, die Urquelle des moslemischen Rechtes, ist der Koran als die Verkörperung aller Vor-schriften für sämmtliche Lebensbeziehungen der Mohammedaner in ihrer Gesammtheit, sowieeines jeden Einzelnen im privaten wie im öffentlichen Leben. Den einfachen patriarchalischenVerhältnissen des Volkes, dem der Religionsstifter entstammte, angepasst, erscheint es selbst-verständlich, dass mit der allmählichen Verbreitung des Islam die Vorschriften des Korannicht ausreichend sein konnten, um in allen auftauchenden dogmatischen, rituellen und rechts-wissenschaftlichen Fragen als leitende Xorm zu dienen. Es wurde demnach auf die Ueber- 75
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