. Die Entstehung der Arten auf Grund von Vererben erwobener Eigenschaften nach den Gesetzen organischen Wachsens : Ein Beitrag zur einheitlichen Auffassung der Lebewelt . Es schien mir längst hochwichtig, nachzuforschen, ob sich nicht eine bestimmte Gesetzmässigkeit im Abändern (Variiren) der Arten der Thiere erkennen lasse. Man hatte bis dahin angenommen, dass das Abändern ganz regel- los, nach den verschiedensten Richtungen hin geschehe, dass es völlig dem Zufall unterworfen sei, wie auch die Entstehung der Arten auf Grund der Darwin'schen Erklärung dem Zufall anheimgegeben worden ist. Mit R


. Die Entstehung der Arten auf Grund von Vererben erwobener Eigenschaften nach den Gesetzen organischen Wachsens : Ein Beitrag zur einheitlichen Auffassung der Lebewelt . Es schien mir längst hochwichtig, nachzuforschen, ob sich nicht eine bestimmte Gesetzmässigkeit im Abändern (Variiren) der Arten der Thiere erkennen lasse. Man hatte bis dahin angenommen, dass das Abändern ganz regel- los, nach den verschiedensten Richtungen hin geschehe, dass es völlig dem Zufall unterworfen sei, wie auch die Entstehung der Arten auf Grund der Darwin'schen Erklärung dem Zufall anheimgegeben worden ist. Mit Recht machte man der letzteren die Vertretung der Herrschaft des Zufalls zum Vorwurf. Gerade wenn, wie ich anerkenne, die Grundsätze des Darwinismus im Ganzen deshalb rich- tig sind, weil ihre Geltung gesetzmässig nachgewiesen werden kann, war zu erwarten, dass Gesetzmässigkeit sich auch in dem Punkte werde feststellen lassen, welchen Darwin dem Zufall preisgegeben hat. Wurde aber die Entstehung des Abänderns als eine gesetz- mässige erwiesen, so war dieser Nachweis auch für die Entstehung der Arten geliefert. Denn Arten sind ja — wer auf dem Boden der Entwicklungslehre steht, erkennt dies an — aus Abarten nothwendig hervorgegangen. Sie sind, wenn wir eine Grenze zwischen beiden überhaupt feststellen können, von Abarten nur dadurch unterschieden, dass sie nach oben und nach unten von ihren Verwandten durch die Unmöglichkeit unbegrenzter fruchtbarer geschlechtlicher Mischung getrennt, sofern sie, als ungeschlechtlich sich vermehrende Formen, nicht durch scharfe morphologische Merk- male an sich abgegrenzt sinrl.


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