Studien zur Familiengeschichte . giment, Landregiment, auch Hofrath der ö. Lande,,später Repräsentation, Kammer, Landesregierung und Landes-stelle genannt, gelangte sie endlich, nachdem jedes Land seineeigene Regierungsbehörde erhalten hatte, zu ihrem heutigenNamen Statthalterei. Infolge des Widerstandes der Stände wurde das Regimentnach Wien verlegt und erhielt eine Zeitlang ständischen Einschlag,bis Ferdinand I. bald nach Antritt der Regierung sich wiederdie volle Freiheit der Wahl seiner Berater zu wahren wuß)Mit der Kreierung der Zentralbehörden und speziell des Hofratesi. J. 1527 v


Studien zur Familiengeschichte . giment, Landregiment, auch Hofrath der ö. Lande,,später Repräsentation, Kammer, Landesregierung und Landes-stelle genannt, gelangte sie endlich, nachdem jedes Land seineeigene Regierungsbehörde erhalten hatte, zu ihrem heutigenNamen Statthalterei. Infolge des Widerstandes der Stände wurde das Regimentnach Wien verlegt und erhielt eine Zeitlang ständischen Einschlag,bis Ferdinand I. bald nach Antritt der Regierung sich wiederdie volle Freiheit der Wahl seiner Berater zu wahren wuß)Mit der Kreierung der Zentralbehörden und speziell des Hofratesi. J. 1527 verlor die Regierung die Stellung als oberste sollte fortan wieder Regiment heißen, behielt aber die frühereZusammensetzung unter dem Vorsitze des Statthalters, dem derKanzler als nächstwichtige Persönlichkeit zur Seite stand, mit 9 bis 13,. *) E. R. 77, Fol. 122. 8) Starzer, Die ö. Statthalterei, p. 427. — Wisgrill, V, 301. 3) Starzer, 1. c. 4—40 u. Vorrede, IX. »«fftaüwr. i. % 4 *). f, **) Nach der übereinstimmenden Darstellung in Frideshaims Wappenbüchern: »derRegierungsräthe« ex 1577 (im Statthalterei-Archive) und »der adelichen Geschlechteroder Graven, Herrn u. Ritterschaft, welche im Endt Kaiser Ferdinandi oder umden Anfang K. Maximiliani IL Regierung sonderlich aber im großen Feldzugwider den Türken A? 1566 u. d. E. noch wesentlich gelebt u. demselben maisten-theils selbst auf aignen bewilligten Unkosten beigewohnt haben auch für wissentlicheLandleut allda erkennt worden. Übergeben zu Wien unter der Landtagsversamm-lung im Monat Februar A° 1599«. — (ü. Landesarchiv, Kasten A, Karton 49, Nr. 5.) ;:) I. B. G. = Ich bevehligs Gott.**) Vielleicht: Ew. Maj. treuer Diener. 181 zum Teil juristisch gebildeten Räten. Diese vom LandesfürstenErnannten sollten sich nennen, »Statthalter, Kanzler, Regentenund Räthe des Regimentes der ö. Lande«. Die Kompetenzderselben umfaßte sowohl Zivil- als Justizsachen, spät


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