. Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Agriculture. Deutsche Kolonisatioli und Grosswirthschaft im slawischen Osten. 127 Pur die Anlage eines deutschen Dorfes war die Hufeneintheilung nothwendige und bekannte Voraussetzung. In Betreff der Hufenverfassung in polnischen Orten ist anzunehmen, dass sich die Besitzungen der milites pauperi am leichtesten er- halten haben, weil sie in einer gewissen Familienanwartschaft standen, die sie unveräusserlich machte, und obwohl sie nur die Grösse eines Bauernhofes hatten, zu allen Zeiten als selbstständiges adlige


. Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Agriculture. Deutsche Kolonisatioli und Grosswirthschaft im slawischen Osten. 127 Pur die Anlage eines deutschen Dorfes war die Hufeneintheilung nothwendige und bekannte Voraussetzung. In Betreff der Hufenverfassung in polnischen Orten ist anzunehmen, dass sich die Besitzungen der milites pauperi am leichtesten er- halten haben, weil sie in einer gewissen Familienanwartschaft standen, die sie unveräusserlich machte, und obwohl sie nur die Grösse eines Bauernhofes hatten, zu allen Zeiten als selbstständiges adliges Gut galten. Gross-Gatzno, Kreis Tuchel, ist ein solches Gut, welches der Familie Talaszka gehörte und von ihr bewohnt und bewirthschaftet worden ist, bis die Betheiligten 1847 den Antrag auf Gemeinheitstheilung stellten. Das Gut besteht, wie die Berechtigten angaben, aus nominell 2 Hufen von zusammen 65,95 ^^> ^'^"^ gleich 2 pommrischen Tripelhufen, GROSS-GATZNO Kr. Tuchel oder 6 Haken. Dazu hatten sie 32,05 ha fiskalisches Ei-bpachtsland erworben, welches auf der Karte schräg schraffirt ist. Sie haben es bei der Separation als Eigenthum angekauft und das Ganze jetzt in die 3 gesonderten Besitzungen A, B und C getheilt.') 1) Aus den Verhandlungen ergiebt sich, dass früher der als Scholz bezeichnete Nicolaus Talaszka das Gut mit seinem Bruder Thomas gemeinschaftlich zu gleichen Theilen besass, und dass dieses Besitz- und Nutzungsverbältniss seit längster Zeit bestand. Der Acker wurde in 3 Feldern bewirthschaftet, in deren jedem jeder Wirth ein Stück hatte. Die Hütung war gemeinschaftlich in Brache und Stoppeln, sowie in den Wiesen nach beendeter Heuernte. Als Kathenstelleu besitzen im Dorfe Haus und Garten die "Wittwe Hedwig Krainoka geb. Talaszka und die Wittwe Magaretha AVisocka geb. Talaszka. Letzterer gehört aber nur ihr Haus, der Grund dem Nicolaus Talaszka. Alle sonstigen Nutzungs- rechte wurden kompensirt, im Rezesse aber die Grundstücke


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