. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. StadtQartendirektorstelle. Die freigewordene Stelle des hiesigen Stadtgartendirektors soll baldigst neu besetzt werden. Bewerber, die bereits in leitender Stellung sich bewährt haben, wollen ihre Gesuche und Zeugnisse bis zum 10. n. Mts. bei uns einreichen. Das Gehalt wird nach Übereinkunft festgesetzt. Es wird freie Dienstwohnung gewährt. Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover. Spezialität grosse Sdiaupflanzen. ßartentecliniker sucht leitende Stellung zum 1. November oder später, größerer Verwaltungsbetrieb
. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. StadtQartendirektorstelle. Die freigewordene Stelle des hiesigen Stadtgartendirektors soll baldigst neu besetzt werden. Bewerber, die bereits in leitender Stellung sich bewährt haben, wollen ihre Gesuche und Zeugnisse bis zum 10. n. Mts. bei uns einreichen. Das Gehalt wird nach Übereinkunft festgesetzt. Es wird freie Dienstwohnung gewährt. Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover. Spezialität grosse Sdiaupflanzen. ßartentecliniker sucht leitende Stellung zum 1. November oder später, größerer Verwaltungsbetrieb bevorzugt, diplomiert im In- und Ausland. Gefl. Offerten unter C. 15 293 befördert Haasenstein & Vogler A. G., Frankfurt a, M. Onfffnnotypllifn1/t allererste Kraft, diplom. Gartenmeister, UCll ICiiCli ulllluivly Reserveoffizier, künstlerisch, technisch u. kaufmännisch befähigt, sucht sieh an einem ^n finfniljffQfl gut eingeführten Geschäft der Branche LU UCluiliyCil. Kapital vorhanden. — Angebote gefl. unter J. K. 48 an Haasenstein & Vogler , Hamburg. Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1912 ab ist in unserer 1 Verwaltung die Stelle eines Friedhofsinspektors zu besetzen. Gehalt jährlich 2400 Mk , steigend in 6 dreijährigen Stufen von je ÖOO Mk. bis 4200 Mk. Der lebenslänglichen Anstellung als Gemeindebeamter geht eine i Probezeit von einem Jahre voraus, während welcher das Dienstverhältnis mit drei- { monatiger Frist kündbar ist. Der Erlass der Probezeit ist nicht ausgeschlossen. Der Anzustellende ist verpflichtet, auf Ver- langen eine städtische Wohnung gegen Zahlung von 10 % seines jeweihgen Ge- haltes zu übernehmen. Die Ausübung von Nebenbeschäftigung gegen Entgelt ist nicht gestattet. Bewerber mit gartentechnischer Vorbildung, welche befähigt sind, grössere Friedhofsanlagen herzurichten und instand zu halten, sowie ein städtisches Grabpflege- geschäft zu leiten, wollen Meldungen und Lebenslauf bis zum 15. Oktober 1911 uns einreichen.
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