. Island am Beginn des 20 Jahrhunderts;. n die Isländer in einer beson-deren Versammlung in ihrem Landedarüber gehört hätte. In Überein-stimmung hiermit berief die Regierung im Juli 1851 eine Art isländische Nationalversammlung nach Reykjavikund liess dieser Vorschläge für die Regelung der staatsrechtlichenStellung Islands im Reiche und der dortigen Reichstagswahlen zugehen,deren wichtigste Bestimmung die war, dass die Grundgesetze desKönigreichs Dänemark auch für Island gelten sollten, jedoch miteinzelnen, näher angegebenen Einschränkungen. So sollte für dieAngelegenheiten, die auschliesslich


. Island am Beginn des 20 Jahrhunderts;. n die Isländer in einer beson-deren Versammlung in ihrem Landedarüber gehört hätte. In Überein-stimmung hiermit berief die Regierung im Juli 1851 eine Art isländische Nationalversammlung nach Reykjavikund liess dieser Vorschläge für die Regelung der staatsrechtlichenStellung Islands im Reiche und der dortigen Reichstagswahlen zugehen,deren wichtigste Bestimmung die war, dass die Grundgesetze desKönigreichs Dänemark auch für Island gelten sollten, jedoch miteinzelnen, näher angegebenen Einschränkungen. So sollte für dieAngelegenheiten, die auschliesslich Islands innere Verhältnisse betrafen,die gesetzgebende Gewalt nicht vom Könige und dem Reichstage,sondern vom Könige unter Mitwirkung des Althings ausgeübtwerden. Zum (dänischen) Reichstage sollte Island 4 Vertreter in dasFolkething und 2 in das Landsthing entsenden, und wenn Anträge aufÄnderung der für Island geltenden gesetzlichen Bestimmungen mitRücksicht auf das Wohl des Gesamtstaates dem Reichstage vorgelegt. 29. Baldvin Einarsson. 38 Das öffentliche Leben. Die Behörden. würden, so erklärte sich die Regierung bereit, soweit dies möglich, vorherdarüber eine Meinungsäusserung dos Althings einzuholen. Es sollte zwareino besondere isländische Landeskasse eingerichtet werden, der grössteTeil der Landeseinnahmen jedoch in die Staatskasse iliessen, die dafürdie Gehälter der höheren Beamten Islands zu zahlen verpflichtet diese Vorschläge wollte die isländische Versammlung nicht eingehen, vielmehr hob derfür diese Angelegenheiteingesetzte Ausschuss, indem der grosse Vaterlands-freund Archivar JonSigurösson den Vorsitzführte, in seinem Gut-achten hervor, dass Islanddurch die Union vomJahre 1262 zu Norwegenund damit später auch zuDänemark in ein freiesBundesvorhältnis getretensei und infolgedessen hin-sichtlich seiner eigenen An-gelegenheiten nicbt etwanur auf eine gewisse pro-vinzielle SelbständigkeitAnspruch habe, wie siein jenem


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