. Island am Beginn des 20 Jahrhunderts;. Island errichtetwerden, die aus einem vomKönige ernannten unverantwort-lichen Regierungsverweser undeinem von diesem berufenenMinisterium von höchstens drei Mit-gliedern bestände. Der Regierungs-verweser und seine Minister sollten — entsprechend dem dänischenStaatsrate — einen Landesrat bilden, in dem alle Gesetze und sonstigewichtige Massnahmen der Regierung beraten werden sollten. DerRegierungsverweser sollte die Gesetze (mit Ausnahme von Verfassungs-änderungen) bestätigen und im grossen und ganzen völlig an die Stelledes Königs treten. Die Minister s


. Island am Beginn des 20 Jahrhunderts;. Island errichtetwerden, die aus einem vomKönige ernannten unverantwort-lichen Regierungsverweser undeinem von diesem berufenenMinisterium von höchstens drei Mit-gliedern bestände. Der Regierungs-verweser und seine Minister sollten — entsprechend dem dänischenStaatsrate — einen Landesrat bilden, in dem alle Gesetze und sonstigewichtige Massnahmen der Regierung beraten werden sollten. DerRegierungsverweser sollte die Gesetze (mit Ausnahme von Verfassungs-änderungen) bestätigen und im grossen und ganzen völlig an die Stelledes Königs treten. Die Minister sollten dem Althing gegenüberverantwortlich sein, und die gegen sie erhobenen Anklagen von einem„Landesgericht (nach dem Vorbilde des dänischen Reichsgerichts)abgeurteilt werden, das aus einer gewissen Anzahl von Mitgliedern deroberen Abteilung und den Mitgliedern des höchsten inländischenGerichtshofes sich zusammensetzte. Die Berufung von Mitgliedernder oberen Abteilung durch den König sollte aufhören und sämtliche. 32. Benedikt Sveinsson. Das öffentliche Leben. Die Behörden. 45 Abgeordnete vom Volke gewählt werden. Gleichzeitig wurde in einembesonderen Antrage die Errichtung eines eigenen Höchstgerichts fürIsland gefordert. Diese Anträge wurden darauf in jeder Tagung des Althings biszum Jahre 1895 immer von neuem eingebracht und jedesmal von derunteren Abteilung angenommen, während sie in der oberen in derRegel auf starken Widerstand stiessen. Doch gelang es zweimal, aufdie in der Verfassung vorgeschriebene Weise (in zwei aufeinanderfolgenden Tagungen, zwischen denen eine Auflösung des Althings statt-gefunden hatte), ihre Annahme in beiden Abteilungen durchzusetzen,nämlich in den Tagungen von 1885—86 und 1893—94. Aber inbeiden Fällen versagte die Regierung diesem Beschlüsse ihre Bestätigungunter Hinweis auf die in dem „Allerhöchsten Erlasse an die Isländervom 2. November 1885 angeführten Gründe, worin hervorgehobenwurde, dass die vorg


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