. Die Gartenwelt. Gardening. V, 21 Die Gartenwelt. 249 Nomenklatur fixiert hat, scheint es mir völlig überflüssig, ein halbes Hundert Microstylis in Malaxis zurü; Weiter unten heifst es- „Für mich würden 60 Jahre Gebrauch Microstylis gewohnheitsrechtlich begründen" und schliefslich p. 17 lautet ein. Pirus cerasifera. Originalaufnahme für die „Gartenwell'* {Text Seite 244). Satz: „Wo zwei Namen in einem Jahre veröffentlicht worden sind, können, nachdem Saccolabium fast 70 Jahre im allgemeinen Gebrauch war, solche Zweckmäfsigkeitserwägungen in Betracht ; Zur


. Die Gartenwelt. Gardening. V, 21 Die Gartenwelt. 249 Nomenklatur fixiert hat, scheint es mir völlig überflüssig, ein halbes Hundert Microstylis in Malaxis zurü; Weiter unten heifst es- „Für mich würden 60 Jahre Gebrauch Microstylis gewohnheitsrechtlich begründen" und schliefslich p. 17 lautet ein. Pirus cerasifera. Originalaufnahme für die „Gartenwell'* {Text Seite 244). Satz: „Wo zwei Namen in einem Jahre veröffentlicht worden sind, können, nachdem Saccolabium fast 70 Jahre im allgemeinen Gebrauch war, solche Zweckmäfsigkeitserwägungen in Betracht ; Zur Begründung seines Verhaltens in diesen Fragen, auf welche hier natürlich nicht näher eingegangen werden kann, citiert Prof. Pfitzer zu Beginn seiner Arbeit Saint-Lager, welcher die gegenwärtig gebräuchlichen Namen durch das Herkommen geheiligt erklärt hat. Ich sollte nun wirklich meinen, dafs, wenn laut angeführten Stellen der 60-, 70- oder 80jährige Gebrauch eines nicht einwand- freien Gattungsnamens genügt, diesen dem rechtmäfsigen vorzu- ziehen, so wäre es nur folgerichtig, auch dem sonst nicht ein- wandfreien Linneschen Cypripedium nach I50jährigem Gebrauch unbedingt den Vorzug vor dem richtiger gebildeten neueren Cypri- pedihwi Aschersons zu geben! Wie man übrigens an anderer Stelle über Namensänderungen denkt, davon zeugt eine Mitteilung Prof Kränzlins. „Littera scripta nianet," schrieb er mir vor einigen Jahren mit Bezug auf ein von ihm trachythecum benanntes Dendrobium, welches der Setzer bei der Veröffentlichung irrtümlich in brachythecum verwandelte; da der Fehler, weil bei der Korrektur übersehen, einmal in die Öffent- lichkeit gelangt, war eine nachträgliche Änderung nicht an- gängig. — Was geschrieben ist, bleibt bestehen! Bedienen wir uns noch zuletzt zur Entscheidung der Frage der Nomenklaturregeln des Berliner botanischen Museums, so finden wir in dem einschlägigen Satz 4 derselben folgendes: „Veränderungen i


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