. Bonplandia. Zeitschrift fr die gesammte Botanik. Plants. 300 ^ scliriflen wird in den Bibliolhoko" selbst der i' ersten Institute des Auslandes vei-geblicli ge- sucht ; dageiren lindet man daselbst stets die besseren Zeilschriften. Wer daher irgend einer Abhandlung eine ihrem Werthe angetnussene Verbreitung zu geben wünscht, dem wird die Wahl zwischen Gesellschal'tsschriflen und Zeit- schriften nicht schwer werden. Noch neuerdings kamen uns die Verhand- lungen einer nicht ganz unbedeutenden nalur- hislorischen Gesellschaft zu, die uns wieder einen Beleg für die Richtigkeit obiger An- sc


. Bonplandia. Zeitschrift fr die gesammte Botanik. Plants. 300 ^ scliriflen wird in den Bibliolhoko" selbst der i' ersten Institute des Auslandes vei-geblicli ge- sucht ; dageiren lindet man daselbst stets die besseren Zeilschriften. Wer daher irgend einer Abhandlung eine ihrem Werthe angetnussene Verbreitung zu geben wünscht, dem wird die Wahl zwischen Gesellschal'tsschriflen und Zeit- schriften nicht schwer werden. Noch neuerdings kamen uns die Verhand- lungen einer nicht ganz unbedeutenden nalur- hislorischen Gesellschaft zu, die uns wieder einen Beleg für die Richtigkeit obiger An- schauungsweise lieferten. In denselben waren ausser dem Jahresberichte mehrere Abhand- lungen enthalten, die jede wissenschaftliche Zeitschrift ersten Uanges auf eine für jene Ge- sellschaft kostenlose Weise gern veröffentlicht haben würde, da man sich jedoch für eine kostspielige Veröffentlichung entschlossen hatte, so waren wir neugierig, ob nicht etwa der Cassenbestand ein solches Verfahren rechtfer- tige. Zu unserem Erstaunen gewahrten wir jedoch nur einen Überschuss von wenigen Thalern und etlichen Groschen, mit welcher ge- ringen Barschaft das neue Rechnungsjahr an- getreten werden musste. Wären wir stimm- fähige Mitglieder jener Gesellschaft, wir würden ohne Zögern den Vorstand auf Leib und Leben der Verschwendung anklagen, und es baldigst dahin zu bringen suchen, dass die Jahresbe- richte und sonstigen Mittheilungen lediglich auf eine kostenlose Weise in vielgelesenen Zeit- schriften gedruckt würden. Wir würden nachweisen, dass die Pflicht unbemittel- ter Vereine sich darauf beschränke, ein Sitzungslocal zu unterhalten, in welchem geeignete Vorträge gehört und besprochen werden, Sammlungen naturhislorischer Ge- genstände anzuhäufen und eine Bibliothek besonders solcher Werke, die ihres hohen Preises wegen von dem einzelnen Forscher nicht erstanden werden können, anzulegen, und dass der gesetzliche Wirkungskreis nur dann erst auf Herausgabe eines nichts


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