. Die Gartenkunst . Harry Maafi, Stuttgart: Studie zu einem Gartenstadtplatz. Blick F. Zuführung in die rückwärts gelegenen Wohnräume eines Hauses gestattet. -- Von den ganz wenigen Beispielen einer nicht vollkommenen Ausnutzung der Bebauungs- zulässigkeit absehend, ist dieses bezeichnete Mindest- maß für jeden Hausbesitzer, der doch hier nur rech- nender Kaufmann ist, das Gegebene. — Ob dieses Maß für die Wohnräume genügt, darüber hat ihm die Behörde die Sorge allgenommen und auch ich will mich jeder Kritik enthalten, indessen ist es aber nach folgenden Zahlen klar, daß es zur Anlegung eines


. Die Gartenkunst . Harry Maafi, Stuttgart: Studie zu einem Gartenstadtplatz. Blick F. Zuführung in die rückwärts gelegenen Wohnräume eines Hauses gestattet. -- Von den ganz wenigen Beispielen einer nicht vollkommenen Ausnutzung der Bebauungs- zulässigkeit absehend, ist dieses bezeichnete Mindest- maß für jeden Hausbesitzer, der doch hier nur rech- nender Kaufmann ist, das Gegebene. — Ob dieses Maß für die Wohnräume genügt, darüber hat ihm die Behörde die Sorge allgenommen und auch ich will mich jeder Kritik enthalten, indessen ist es aber nach folgenden Zahlen klar, daß es zur Anlegung eines Gartens nicht genügt. - - Prinzipiell dürfen die einen Hof umgebenden Fronten 6 m höher gebaut werden, als «kr vorliegende Hof breit ist, also die unter 45° einfallenden Lichtstrahlen berühren den Boden nicht mehr. -- Wenn nun auch die Kunst der Gärtnerei durch geeignete Auswahl eine Bepflanzung möglich macht, so liegt es doch auf der Hand, daß an einem solchen „Garten" das Erzwungene haften bleibt. — Günstiger werden meistens die Beleuchtungsverhältnisse, wenn mehrere Gebäude mit ihren Höfen zusammen- gelegt werden und es läge nahe, daß eine solche Be- bauungsweise häufiger auftreten würde, als es schon der Fall ist. Leider ist aber hier für die Bauge- nehmigung ein umständliches Verfahren durch die grundbuchlich einzutragenden Hofgemeinschaften nötig, so daß sich manche Grundstücksbesitzer abhalten lassen, diesen Weg zu begehen. — Hier würde es Aufgabe des Architekten sein, durch geschickte Grundrißlösungen dem Auftraggeber die Vorteile begreiflich zu machen, die seinem Grundstücke durch die größere Fülle an Licht und Luft erwachsen, so daß der kleine Nach- teil einer verzögerten Baugenehmigung da- gegen nicht ins Gewicht fällt. — Erst durch diese Grundbedingung einer zusammenfassenden Projektierung ist eine größere Möglichkeit ge- geben, auch das Gar- tenkünstlerischc in die Hofe des Berliner Miets- hauses


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