. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. 188 DIE GARTENKUNST XV, 13. E. Barth: Gustav-Apolfplatz in Charlottenburg. ständigkeit lassen. Vorbedingung dafür ist natürlich, daß diese auch die erforderliche Energie und Fähigkeit besitzen und nicht ohne Taktgefühl sind; sind diese Eigenschaften nicht vorhanden, so können Fälle ein- treten, in denen mit Schärfe vorzugehen ist. Nur so kann der leitende Beamte die Zügel straff in der Hand behalten, nur so kann der Stand der an zweiter Stelle Stehenden gehoben werden. Es ist eine ganz irrige Auffassung, welche in letzter Zeit in diese


. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. 188 DIE GARTENKUNST XV, 13. E. Barth: Gustav-Apolfplatz in Charlottenburg. ständigkeit lassen. Vorbedingung dafür ist natürlich, daß diese auch die erforderliche Energie und Fähigkeit besitzen und nicht ohne Taktgefühl sind; sind diese Eigenschaften nicht vorhanden, so können Fälle ein- treten, in denen mit Schärfe vorzugehen ist. Nur so kann der leitende Beamte die Zügel straff in der Hand behalten, nur so kann der Stand der an zweiter Stelle Stehenden gehoben werden. Es ist eine ganz irrige Auffassung, welche in letzter Zeit in dieser Zeitschrift ausgesprochen worden ist, wenn man glaubt, der leitende Gartenbeamte müsse an erster Stelle Verwaltungsbeamter sein. Das ist eine Ansicht, welche sich nur aus völliger Unkenntnis tatsächlicher Verhältnisse in städtischen Gartenver- waltungen entwickeln kann. Er muß in erster Linie künstlerischer und technischer Leiter sein. Damit soll nicht gesagt sein, daß der Gartendirektor unbedingt alle Entwürfe allein verfassen soll; es ist m. E. viel- mehr nur zu begrüßen, wenn in geeigneten Fällen selbständige, tüchtige Gartenarchitekten herangezogen werden, gibt es deren doch jetzt schon eine ganze Reihe in Deutschland. Der Ehre eines Gartendirektors wird dadurch in keiner Weise Abbruch getan, es sind von ihm ständig soviele Aufgaben zu lösen, welche einen künstlerisch auf voller Höhe stehenden Mann erfordern und welche nicht von solchen erledigt werden können, welche außerhalb der Verwaltung stehen. Das gilt in erster Linie von solchen Projekten, welche auf längere Zeit der Öffentlichkeit entzogen sein müssen, um einer vorzeitigen, ungesunden Bodenspekulation vorzubeu- gen. Wird der Entwurf eines selbständigen Gartenarchi- tekten angenommen, dann muß ihm aber auch die Ausfüh- rung übertragen werden, denn sonst kann niemals ein ein- heitliches, künstlerisch hochstehendes Werk entstehen. In Groß-Berlin hat der Bodenwucher bereits der-


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