. Mittheilungen der Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale . Fontes n. ß. VIII. (Urk. d. Stiftes Göttweig pag. 311 ) - Chmel: Gefchichtsforfcher II. 337 - chmel: Gefchichtsforfch. III. 537 -• Zu erwähnen ift auch die Erklärung, die Otto von Haslau mit anderengciueinfam über jene (Jeldfchulden fertigte, die Konig Rudolph für fich, feinenHofhalt und fiir Zwecke des Reiches machte (128t i. May. Chmel : N. Bl. 75). nung für Wien als Zeuge Noch im Jahre 1282 belehnteKonig Rudolph feine beiden Söhne Albrecht undRudolph mit den erledigten Ländern, d


. Mittheilungen der Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale . Fontes n. ß. VIII. (Urk. d. Stiftes Göttweig pag. 311 ) - Chmel: Gefchichtsforfcher II. 337 - chmel: Gefchichtsforfch. III. 537 -• Zu erwähnen ift auch die Erklärung, die Otto von Haslau mit anderengciueinfam über jene (Jeldfchulden fertigte, die Konig Rudolph für fich, feinenHofhalt und fiir Zwecke des Reiches machte (128t i. May. Chmel : N. Bl. 75). nung für Wien als Zeuge Noch im Jahre 1282 belehnteKonig Rudolph feine beiden Söhne Albrecht undRudolph mit den erledigten Ländern, doch fehlenden Feilen von Oefterreich und Steiermark diefeDoppelherrfchaft gefährlich, daher fie Kaifer Rudolphdurch eine Gefandtfchaft baten, Albrechtals alleinigenLandherrn anerkennen zu dürfen. Kaifer Rudolphwilligte ein und die öfterreichifchen Landesherrennahmen tliefe Verordnung mit Dank an und fertigteneine Urkunde aus, in der fie gelobten feinem SohneAlbrecht Treue zu bewahren. Diefe Urkunde Juli 1283 unterfertigte Otto von Haslau als judexprovincialis per Auftriam. + -OTT0öe. Fig. 13. (Heiligenkreuz.) Otto III., auch Junior, des vorigen Sohn, erfchcinlvom Jahre 1262 an urkundlich theils im Vereine mitfeinem Vater, ^* oder mit den Brüdern Kadoldus und Lambacher öfterr. Inter. Anh. 189. Nr. loa. Oberöfterr. Urkundenbuch IV. 10. und Kurz : Oefterreich unter Otakarund .\lbrecht I. B. II. p. 200. 3- Zahn, 1. c. I. 320 und 230. (1262 ) r cxxx Heinrich, theils allein. Wir glauben uns kaum zu irren,wenn wir das urkundliche Erfcheinen eines Otto vonHasiau ohne weiteren Beifatz von 1275 an ftets aufOtto III. beziehen.


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