. Verkehrstechnische Woche und eisenbahntechnische Zeitschrift . ickpunktin der Achse der Heimwegstraße angeordnete Kauf-haus (Konsumabteilung mit Bäckerei) der Wirtschafts-genossenschaft, einen durchaus modernen, fast groß-städtischen Eindruck. Der Ausbau und die Unterhaltung der Straßenund Plätze innerhalb des Gebietes der Gartenstadtist Sache des Wohnungsvereins und hat nach denortsstatutarischen und ortspolizeilichen Bestimmungensowie nach besonderem Vertrage mit der GemeindeHuckingen zu erfolgen, an die der Grund und Bodenunentgeltlich abzutreten ist. Für die Befestigung der Straßen hat s
. Verkehrstechnische Woche und eisenbahntechnische Zeitschrift . ickpunktin der Achse der Heimwegstraße angeordnete Kauf-haus (Konsumabteilung mit Bäckerei) der Wirtschafts-genossenschaft, einen durchaus modernen, fast groß-städtischen Eindruck. Der Ausbau und die Unterhaltung der Straßenund Plätze innerhalb des Gebietes der Gartenstadtist Sache des Wohnungsvereins und hat nach denortsstatutarischen und ortspolizeilichen Bestimmungensowie nach besonderem Vertrage mit der GemeindeHuckingen zu erfolgen, an die der Grund und Bodenunentgeltlich abzutreten ist. Für die Befestigung der Straßen hat sich dieGemeinde in sehr verständiger Weise darauf be-schränkt, für den Fahrdamm der Hauptstraßen einefeste Decke aus Hochofenschlacke von Grobschlagund darüber Feinschlag und für die übrigen StraßenBefestigung mit Kohlenasche vorzuschreiben. DieBürgersteige sollen Bordsteine aus Ruhrkohlensand-stein 12 zu 35 cm und Befestigung mit roter Zink-asche, die Straßenrinnen Pflaster aus Ruhrkohlen-steinen mit den erforderlichen Kanaleinfallschächten. Abb. 11. — Blick vom i In richtiger Weise ist ein Unterschied zwischenVerkehrsstraßen, für welche — abgesehen von demKalkweg (14 m), der Speldorfer Straße (14 m) und der20 m breiten Grenzstraße „im Lith — eine Breite von12 m gewählt wurde, und Wohnstraßen, bei deneneine Breite von 7 m bis 5 m, hier aber mit beider-seitigem Vorgarten genügte, gemacht worden. Die inweg in den Birkenweg erhalten. Der Verein beabsichtigt jedoch alle Straßenzu chaussieren. Der Ausbau der die Gartenstadt umschließendendrei Straßen erfolgt durch die Gemeinde, aber erstwenn die Straßenbaukosten für beide Seiten derStraßen sichergestellt sind. Die Gartenstadt hat dieauf sie entfallenden Straßenbaukosten durch Hinter- Nr. i verkeiirstechnisciil wociie Seite 7 legung von Schuldverschreibungen des Bcamtcn-wohnungsvereins sicherzustellen. Der Verein muß jedoch die drei Straßen, soweitsie an sein Grundstück angrenzen, bis zur
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