. Berichte des "Vereins Schlesischer Ornithologen". Birds -- Periodicals; Birds -- Poland Periodicals. l. Jahrgang 7. Heft Juli 1920. MilleilunQen des Bundes für Vcgelscl\vil2 (SII2 Slullgail) Herausgegeben 'von Dr. Herrn. Helfer Vogelschutzbestrebungen in Schlesien. Von Professor Dr, F, P a x, Vortrag, gehalten in der Versammlung des Vereins schlesischer Ornithologen in Reinerz am 3, Juni 1920. Maßnahmen zum Schutze der Vögel sind in Schlesien schon im Anfange des 16. Jahrhunderts getroffen worden. So hat nach einer Handschrift des Breslauer Stadtarchivs der Rat der Stadt Bresl


. Berichte des "Vereins Schlesischer Ornithologen". Birds -- Periodicals; Birds -- Poland Periodicals. l. Jahrgang 7. Heft Juli 1920. MilleilunQen des Bundes für Vcgelscl\vil2 (SII2 Slullgail) Herausgegeben 'von Dr. Herrn. Helfer Vogelschutzbestrebungen in Schlesien. Von Professor Dr, F, P a x, Vortrag, gehalten in der Versammlung des Vereins schlesischer Ornithologen in Reinerz am 3, Juni 1920. Maßnahmen zum Schutze der Vögel sind in Schlesien schon im Anfange des 16. Jahrhunderts getroffen worden. So hat nach einer Handschrift des Breslauer Stadtarchivs der Rat der Stadt Breslau am Sabbat vor Exaudi des Jahres 1514 verkünden lassen, „das nymandt itzunder mit demnetzeWachteln, Rephuner, Schnerken u, ander gefogel fahen sol, wo ymand darubir disz thue u, begriffen wirth, den wil E, Erb. Rath darumbe straffen, u, die äugen aus- graben ; Am Sabbat vor Pfingsten 1516 wird in Breslau durch Ausruf bekannt gegeben: „Nymand sol bis auf Bartholomäi weder Wachteln noch Schnerken auffangen noch kaufen, bey den Augen ; Die vom Herzog Ludwig IV, von Liegnitz, Brieg und Goldberg erlassene ,,Neurevidierte Fürstlich Liegnitzsche Dreidingsordnung" vom 1. September 1660 enthält folgende Bestim- mung: ,,Das Schiessen in den Teichen, Wässern und Wäldern, wie auch Fischen in Hägewässern, Auffangung der Rep-Hüner und Wachteln, Zerstöhrung der Vogel-Näster, dadurch Eyer und Junge verderbet werden, soll ernstlichen verbothen seyn, bey Poen eines schweren Schocks," In dem Jagdpatent des Fürstentums Liegnitz vom 3. Juli 1680 finden wir ein ähnliches Verbot: ,,Erstlich weilen durch das übermässige Schiessen, sonderlich von denen, die es nicht berechtigt, wie auch die Abnehmung der Eyer und Vogel- Genüster auf Teichen, Feldern, Wiesen und sonsten die Verwüstung des Wildes und Geflügels, welches doch um der Mehrung willen billig zu schonen ist, merklich geursachet worden, soll solches hier- mit bey Leibes- und Gutes


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