. Die Gartenkunst . Bekanntmachung. OIO oo Die Stelle eines ^^ Friedhofs-Inspektors ^^ für die hiesigen städtischen Friedhöfe ist möglichst sofort zu besetzen. Das Jahreseinkommen beträgt 2 700 Mk. Steigerungen bleiben der EntSchliessung der Gemeindebehörden vorbehalten. Für den Fall, dass dem Stelleninhaber Dienstwohnung zugewiesen wird, kommen hierfür bis 400.— Mk. vom Jahresgehalt in Abzug. Bewerber müssen die Abschlussprüfung an einer höheren staatlichen Gärtner-Lehranstalt abgelegt und praktische Erfahrung in der Verwaltung grösserer Friedhöfe und deren Anlagen haben. Erwünscht sind auch


. Die Gartenkunst . Bekanntmachung. OIO oo Die Stelle eines ^^ Friedhofs-Inspektors ^^ für die hiesigen städtischen Friedhöfe ist möglichst sofort zu besetzen. Das Jahreseinkommen beträgt 2 700 Mk. Steigerungen bleiben der EntSchliessung der Gemeindebehörden vorbehalten. Für den Fall, dass dem Stelleninhaber Dienstwohnung zugewiesen wird, kommen hierfür bis 400.— Mk. vom Jahresgehalt in Abzug. Bewerber müssen die Abschlussprüfung an einer höheren staatlichen Gärtner-Lehranstalt abgelegt und praktische Erfahrung in der Verwaltung grösserer Friedhöfe und deren Anlagen haben. Erwünscht sind auch Kennt- nisse im Feuerbestattungswesen. Bewerbungsgesuche müssen unter Beifügung eines Lebenslaufes und der Zeugnisabschriften bis spätestens den 10. Januar 1913 an den Ge- meindevorstand eingereicht werden. olo Jena, den 23. Dezember 1912. Der Gemeindevorstand. Städtischer Obergärtner. Bei der hiesigen städtischen Garten- Verwaltung ist zum 1. April 1913 die Stelle eines städtischen Obergärtners neu zu besetzen. Die .Stelle gehört der; zweiten Gehaltsklasse der technischen 1-ie- l amten an. (Gehalt 3300-5600 Be- werbungen sind bis zum 1. Februar 1913 einzureichen. j Der Magistrat der Königlichen Haupt- == und Residenzstadt Hannover. =


Size: 2629px × 1901px
Photo credit: © The Bookworm Collection / Alamy / Afripics
License: Licensed
Model Released: No

Keywords: ., bookcentury1800, bookdecade1890, booksubjectlandscapegardening