Durch Bosnien und die Herzegovina kreuz und quer; Wanderungen . niger als die Hauern in unseren die landwirthschaftlichen Neuerungen finden aber nach und nach bei ihnen und die Landesregierung sorgt durch landwirthschaftliche Einführung besserer Arten Rindviehes, moderner Pflüge etc. der liehen praktischen Unterricht. Die Hauern schaffen eben ils ehemals, wo sie der Willkür der Grundherren oder der •t/.t waren, die ihnen anstatt des gesetzlichen Drittels Zehnten oft mehr als die Hälfte des Bodenertrages abnahmen. vürlichkeiten gar nicht zu gedenken. Die bosnische Agrar- m, war die Ursache der


Durch Bosnien und die Herzegovina kreuz und quer; Wanderungen . niger als die Hauern in unseren die landwirthschaftlichen Neuerungen finden aber nach und nach bei ihnen und die Landesregierung sorgt durch landwirthschaftliche Einführung besserer Arten Rindviehes, moderner Pflüge etc. der liehen praktischen Unterricht. Die Hauern schaffen eben ils ehemals, wo sie der Willkür der Grundherren oder der •t/.t waren, die ihnen anstatt des gesetzlichen Drittels Zehnten oft mehr als die Hälfte des Bodenertrages abnahmen. vürlichkeiten gar nicht zu gedenken. Die bosnische Agrar- m, war die Ursache der steten Unzufriedenheit und irkischer Herrschaft. Nun besteht zwar auch den Türken eingeführte, bereits reformirte Agrargesetz der Hedschra) in Kraft, aber die Ausführung •rden streng überwacht. An und für sich ist Auch die Begs um\ Agas (die Grundherren) dhabung zufrieden, weil ihnen nicht allein der - Bodi icherer zufliesst, sondern weil die rationeller arbeiten und immer weitere werden. Uebrigens kaufen sich immer I ibauern mit eigenem Dnrfmoschee mit türkischem F r i e d h o f. I )as bosnische < rrundrechl ist ein soeigenthümliches, dasseine kürzt- Darlegungan der I [and der v or-züglichen Ausführungendes Sektionschefs I [errnEduard Ritter von Ho-rowitz ( Die Bezirks-Unterstützungsfonds inBosnien und der I Icrce-govina i gestattet seinmöge. Der Grund ui ist Eigenthum des (irund-herrn, der mit demselben durch alle Arten der Ithumsübertragung inier vivos und post mortem allerdingsnur unter gewissen Beschränkungen verfügen kann. Trotz dieser Einschränkung gleich)Eigentumsrecht im Allgemeinen dem europäischen Rechtsbegriffe. Die Nutzung sc;:.ist dagegen für den Grundherrn an eine bestimmte Form gebunden. Auf dem grundherrlichenBoden sitzt der Kniet oder richtiger die Kmetenfamilie (die Zadruga, die Hauskommune) alserbberechtigter Pächter. Solange die Zadruga oder erbberechtigte Familiengenossensch;Knieten besteht, bleibt das Pachtverhältn


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