. Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Agriculture. n. Grund- und Gebäudesteuerveranlagungswerk. B. Gebäudesteuer. Die Kolonnen 5-10 für die Städte und 4-9 f«^ ^as platte Land sind nach dem alten rUeinisch-w^stmSaen Kataster auszufallen. Für die 5st,iehen Provinzen, .eiche ähnliche Angaben btsher niedriger als zum Doppelten desjenigen Betrages geschätzt werden, welcher bei der Veranla<Tun- zur Grundsteuer ihren Reinertrag gebUdet haben würde. Auch sollen die mit einem Gebäude verbundenen besonderen Berechtigungen oder Lasten um- so weit berücksicht
. Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Agriculture. n. Grund- und Gebäudesteuerveranlagungswerk. B. Gebäudesteuer. Die Kolonnen 5-10 für die Städte und 4-9 f«^ ^as platte Land sind nach dem alten rUeinisch-w^stmSaen Kataster auszufallen. Für die 5st,iehen Provinzen, .eiche ähnliche Angaben btsher niedriger als zum Doppelten desjenigen Betrages geschätzt werden, welcher bei der Veranla<Tun- zur Grundsteuer ihren Reinertrag gebUdet haben würde. Auch sollen die mit einem Gebäude verbundenen besonderen Berechtigungen oder Lasten um- so weit berücksichtigt werden, als dieselben den Miethswerth erhöhen oder erniedrigen. Die Schwieriskeiten der Veranlagung konnten danach da, wo m der Regel Ver- miethungen stattgefunden hatten, nicht bedeutend sein, sie mussten aber, was das Gesetz scharf ins Auge fasst, in aUen den Fällen mehr oder minder erheblich werden, in denen, wie für die überwiegende Zahl der ländlichen und gewerblichen Gebäude, ein Mieths- werth, der sich nur auf die Räume selbst bezieht, vom Eigenthümer niemals berechnet wird, und auch kaum von ihm augegeben werden kann. Es sind deshalb vom Gesetz selbst schon, wie die beiden Schemata zeigen, die Ortschaften in solche, in denen ein Miethswerth der Wohngebäude im allgemeinen fest- steht und in solche, in denen dies nicht der Fall ist, geschieden worden, zugleich aber sind auch die Gebäude nach der grösseren oder geringeren Leichtigkeit der \V erths- ermittelun-r in Kategorien zusammengefasst und gesonderte Bestimmungen für jede der- selben ertheilt worden, welche die Ausführungsinstruktion mehi-fach eingehender aus- büdete und ergänzte (Anweisung vom 14. Oktober igöz zur Ausführung des Gesetzes,. Please note that these images are extracted from scanned page images that may have been digitally enhanced for readability - coloration and appearance of these illustrations may not perfectly resemble the original Meitzen, August, 1822-1910;
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