Archive image from page 209 of Die Insekten-Welt Zeitschrift des. Die Insekten-Welt : Zeitschrift des Internationalen Entomologen-Vereins . dieinsektenweltz00inte Year: 82 Versammlimg Herrn Hoffmann-Guben zum Schriftführer und Herrn Brade-Forst zum Beisitzer. Hierauf erstattete Herr Redlich der Versammlung Bericht über die Vorgänge im Verein seit Niederlegung der Geschäfte durch den früheren Vorstand. Die Versammlung erklärte sich mit der Geschäfts- führung des Herrn Redlich durchaus einverstanden. Nachdem durch gegenseitige Aufklärung mit dem an- wesenden Vertreter der Sektion Berlin eine


Archive image from page 209 of Die Insekten-Welt Zeitschrift des. Die Insekten-Welt : Zeitschrift des Internationalen Entomologen-Vereins . dieinsektenweltz00inte Year: 82 Versammlimg Herrn Hoffmann-Guben zum Schriftführer und Herrn Brade-Forst zum Beisitzer. Hierauf erstattete Herr Redlich der Versammlung Bericht über die Vorgänge im Verein seit Niederlegung der Geschäfte durch den früheren Vorstand. Die Versammlung erklärte sich mit der Geschäfts- führung des Herrn Redlich durchaus einverstanden. Nachdem durch gegenseitige Aufklärung mit dem an- wesenden Vertreter der Sektion Berlin eine Verständigung erzielt war, wurde, zu den eigentlichen Zwecken der Generalversammlung übergehend, auf Antrag des Herrn Ruff-Cottbus beschlossen, zunächst das Statut an der Hand des kürzlich veröffentlichten Entwurfs zu berathen und als- dann erst die Vorstandswahl vorzunehmen. Es wurde über jeden einzelnen Paragraphen uod den hierzu eingegangenen Anträgen besonders verhandelt und abgestimmt und schliesslich das ganze Statut in folgender Fassung angenommen: Statut tles luternationaloii eiitomologisclien Yereiiis. § 1- Internationaler entomo- Der Verein führt den Namen logischer Verein. § 2. Zweck des Vereins tsi die Pflege und Förderung der Insektenkunde, sowie die Vermittlung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Entomologen aller Welttheile. Der Verein gliedert sich in Sektionen, deren Organisation den betreffenden Mitgliedern auheimgestellt bleibt; die Sektionen sind jedoch verpflichtet, ihre Beschlüsse dem Vorstaude mitzutheilen. § 3. Zur Mitgliedschaft sind zugelassen alle Entomologen und Insektensammler. Anmeldungen zum Eintritt in den Verein sind an den Vorstand zu richten, welcher über die Auf- nahme entscheidet. Die Aufnahme gilt als erfolgt, wenn die Namen der Angemeldeten im Vereinsorgan veröffentlicht sind. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 5 Mark zu ötrichten; die nach dem J. April 1887 eintretenden Mit- lieder zahlen ein Eintr


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