Handbuch der Krankenversorgung und Krankenpflege . ie ersteGruppe aus wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Rücksichten, dieanderen Gruppen aus gesundheitlichen Gründen. Da den zahlenden Kranken nicht nur besondere Räume zuge-wiesen, sondern auch bequemere Unterkunftsverhältnisse geboten, oderauch besondere Wärter zuertheilt werden müssen, so liegt es im In-teresse einer guten Oeconomie und einer einheitlichen Verpflegung, dieseKranken möglichst zu einer Gruppe zu vereinigen oder in einem be-sonderen Gebäude unterzubringen. Diese Frage ist namentlich bei grösseren Krankenhäusern von Be-deut


Handbuch der Krankenversorgung und Krankenpflege . ie ersteGruppe aus wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Rücksichten, dieanderen Gruppen aus gesundheitlichen Gründen. Da den zahlenden Kranken nicht nur besondere Räume zuge-wiesen, sondern auch bequemere Unterkunftsverhältnisse geboten, oderauch besondere Wärter zuertheilt werden müssen, so liegt es im In-teresse einer guten Oeconomie und einer einheitlichen Verpflegung, dieseKranken möglichst zu einer Gruppe zu vereinigen oder in einem be-sonderen Gebäude unterzubringen. Diese Frage ist namentlich bei grösseren Krankenhäusern von Be-deutung. In dem Krankenhaus zu Offenbach a. M. ist beispielsweiseden Kostgängern der Mittelflügel des ersten Stockes zugewiesen. Da für diese Kranken fast nur Zimmer für 1 oder 2 Betten er-forderlich sind, so kann bei der Errichtung eines besonderen Gebäudesnur das Corridorsystem in Frage kommen. Als ein Beispiel dieser Artzeigt Fig. 26 den Grundriss des neuen Kostgängerpavillons im alten all-gemeinen Krankenhaus zu Hamburg. Piff. .... ... x. | «ruV)i:x, ftf i M I I f f I I T Kostgängerpavillon im alten allgemeinen Krankenhaus zu Hamburg Allgemeine Krankenhäuser; Bautechnik. 817 Wenn auch die bauliche Ausstattung der Kostgänger/immer im All-gemeinen dieselbe sein soll, wie in sonstigen Krankenzimmern, so mussdoch hinsichtlich der Decoration und des Comforts den berechtigtenForderungen der zahlenden Kranken nach .Maassgabe ihrer Gewohnheitenund Zahlung Rechnung getragen werden. Ansteckende, zahlende Kranke müssen unbedingt auf die besondere,für infectiöse Kranke vorzusehende Abtheilung verwiesen werden. Bei den allgemeinen Kranken-Abtheilungen sind ferner die Irren,Deliranten und Tobsüchtigen auszuscheiden, weil sie die Ruhe der übri-gen Kranken stören würden, desgleichen die Wöchnerinnen und Schwan-geren, welche selbst durch eine Berührung mit anderen Kranken ge-fährdet würden. Die für die Irren bestimmten, besonderen Räume sind derart an-


Size: 2519px × 992px
Photo credit: © The Reading Room / Alamy / Afripics
License: Licensed
Model Released: No

Keywords: ., bookcentury1800, bookdecade1890, bookpublis, booksubjecthospitals