. Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, einschliesslich der ethnologischen Rechtsforschung. 5) Urgeschichte der Ehe S. 115. Das Recht der Ba-Ronga. 463. Ehefraubrudertochter =5= die Omaha (Urgeschichte S. 100 f.). Daraus erklärt sich von selbstdas Weitere: Ist f die Ehefrau, so istihr Bruder G der Schwager des A;mithin haben wir noch die GleichuDg: der Sohn des Bruders der Frau === Schwager; und kraftUmkehrung (da die Schwagerbezeichnung gegenseitig ist):der Ehemaun der Schwester des Vaters = Schwager. Bei den Ba-Ronga findet sich das letztere:namo (Schwager) ist: mari


. Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, einschliesslich der ethnologischen Rechtsforschung. 5) Urgeschichte der Ehe S. 115. Das Recht der Ba-Ronga. 463. Ehefraubrudertochter =5= die Omaha (Urgeschichte S. 100 f.). Daraus erklärt sich von selbstdas Weitere: Ist f die Ehefrau, so istihr Bruder G der Schwager des A;mithin haben wir noch die GleichuDg: der Sohn des Bruders der Frau === Schwager; und kraftUmkehrung (da die Schwagerbezeichnung gegenseitig ist):der Ehemaun der Schwester des Vaters = Schwager. Bei den Ba-Ronga findet sich das letztere:namo (Schwager) ist: mari de la soeur du pere (Junod p. 83, vgl. auchp. 76). Und ebenso sind die Söhne des namo G wiederum Schwäger(namo), was sich aus folgender Figur ergiebt: A heirathet neben der b auch die m; mithin ist auch m seine Frau und auch N sein Schwager; mithin: Sohn des Sohnes des Bruders der Frau = Schwager undEhemann der Schwester des Vatervaters = Junod p. 83: Namo seienauch: les enfants des beaux-freres decette categorie-ci (der vorigen). So weit die Sonderheiten der Ba-Ronga. In der Urgeschichte der Ehe wurde ausgeführt, dass dasChoktasystem ein Syst


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