. Die Gartenwelt . sich auch der erwerbsmäßige Obst- und Gemüsebau durch Ein- richtung der auf genossenschaftlicher Grundlage aufgebauten Gärtner- kolonien in der Nähe großer Städte fördern. So ist z. B. bei Berlin ein Gelände von etwa 55 ha von der Landesbank erworben worden, auf welchem eine Genossenschaft für Obst- und Gemüse- verwertung eine Gärtnerkolonie anlegt. Die einzelnen Grund- stücke, auf welchen auch die erforderlichen Gebäulichkeiten auf Wunsch errichtet werden, sollen unter günstigsten Bedingungen pacht- oder kaufweise abgegeben werden. Angesichts des günstigen Absatzgebietes ve


. Die Gartenwelt . sich auch der erwerbsmäßige Obst- und Gemüsebau durch Ein- richtung der auf genossenschaftlicher Grundlage aufgebauten Gärtner- kolonien in der Nähe großer Städte fördern. So ist z. B. bei Berlin ein Gelände von etwa 55 ha von der Landesbank erworben worden, auf welchem eine Genossenschaft für Obst- und Gemüse- verwertung eine Gärtnerkolonie anlegt. Die einzelnen Grund- stücke, auf welchen auch die erforderlichen Gebäulichkeiten auf Wunsch errichtet werden, sollen unter günstigsten Bedingungen pacht- oder kaufweise abgegeben werden. Angesichts des günstigen Absatzgebietes verspricht das Unternehmen besten Erfolg. Auf diese Weise sollten auch die Verwaltungen großer Städte mehr die rein ländlichen Siedelungen in ihrer Umgebung unterstützen, weil hierdurch nicht nur eine Anzahl selbständiger Existenzen ge- schaffen, sondern auch der erwerbsmäßige Gartenbau gefördert wird. Grundstücke von 2 bis 4 ha Größe, auf welchen das ein- fache Landhaus von Obst- und Gemüsegärten umgeben ist, würden ein volkswirtschaftlich wertvolles, ländliches Idyll darbieten, welches sich besser der umgebenden Landschaft anpaßt, als die vielen kleinen, eng aneinander gereihten Grundstücke der sogenannten Gartenstadt. Dem Abgeordnetenhause liegt nunmehr der Gesetzentwurf, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation vor. Von den zur Verfügung gestellten 25 Millionen M sind 12 Millionen zur Urbar- machung von fiskalischen Mooren, 3 Millionen zur Ausführung von Meliorationen auf Domänenvorwerkep, und 10 Millionen zur Be- teiligung des Staates mit Stammeinlagen bei gemeinnützigen An- siedelungsgesellschaften bestimmt. Der Gesetzentwurf wird damit begründet, daß mit Rücksicht auf die herrschende Fleischteuerung eine möglichst zu beschleunigende Urbarmachung der umfassenden Oedländereien für die Vermehrung der Viehhaltung von höchster Bedeutung ist. Aber auch für den Obst- u


Size: 1788px × 2796px
Photo credit: © The Bookworm Collection / Alamy / Afripics
License: Licensed
Model Released: No

Keywords: ., bookcentury1800, bookdecade1890, booksubjectgardening, bookyear18