. Arzneiverordnungslehre für Studierende und Ärzte. ehrere Gruppen einteilen. Die ungiftigsten, welche zum Teilauch im Handverkauf abgegeben werden können, stehen in der Apo-theke auf offenen Repositorien, Eine Gruppe etwas stärker wirkendenmüssen von den erstgenannten gesondert aufgehoben werden und heissendaher Separanda. Das Arzneibuch führt diese in der sogenanntenC-Tabelle-^) auf. Die am allerstärksten wirkenden Mittel, welchedas Arzneibuch in einer B-Tabelle^) aufführt, nannte man früherVenena. Sie müssen «ut verschlossen im sosrenannten Giftschrank Ueber die A-Tabelle wird später gespro


. Arzneiverordnungslehre für Studierende und Ärzte. ehrere Gruppen einteilen. Die ungiftigsten, welche zum Teilauch im Handverkauf abgegeben werden können, stehen in der Apo-theke auf offenen Repositorien, Eine Gruppe etwas stärker wirkendenmüssen von den erstgenannten gesondert aufgehoben werden und heissendaher Separanda. Das Arzneibuch führt diese in der sogenanntenC-Tabelle-^) auf. Die am allerstärksten wirkenden Mittel, welchedas Arzneibuch in einer B-Tabelle^) aufführt, nannte man früherVenena. Sie müssen «ut verschlossen im sosrenannten Giftschrank Ueber die A-Tabelle wird später gesprochen werden. 64 Erster Teil. (Fig. 10) aufbewahrt werden. Dieser steht bei grösseren Apothekenin der sogenannten Giftkammer und hat mindestens drei wieder einzelnverschliessbare Abteilungen, in welchen die gleich zu nennenden Alka-loide, die Arsenikalien und die starkwirkenden Quecksilberpräparateuntergebracht werden können. Ist ein viertes Fach vorhanden, sonimmt dies die nicht mehr offizinellen aber noch gebräuchlichen Ve-nena Giftsclirank der Apotlieke. Die Tabelle B führt jetzt folgende Stoffe auf: Acidum arsenieosum, Atro-pinum sulfuricum, Homatropinuin hydrobromicum, Hydrargyrura bichloratum undPastilli Hydrarg. bicblorati, Hydrargyi-um bijodatum, Hydrargyrum cyanatum,Hydrargyrum oxydatum und oxydatuui via humida paratum, Hydrargyrum praeci-pitatum album, Hydrargyrum salicylicum, Liquor Kalii arsenicosi, Pbysostigminumsalicylicum, Physostigminum (s. Eserinum) sulfuricum, Scopolaminum hydro-bromicum, Strychninum nitricum, Veratrinum, Phosphorus. Letzterer muss jedoch,wie wir oben sahen, seiner leitjhten Entzündlichkeit wegen im Keller aufbewahrtwerden. Von obsoleten und noch nicht offizinellen Substanzen, welche im Gift-schrank aufzubewahren sind, nenne ich beisi^ielsweise Acidum arsenicicum, Acidumhydrocyanicum, Aconitinum purum und nitricum, Adonidinum, Arsenium jodatum,Brucinum, Cantharidinum, Colchicinum, Coniinum purum und hydrobromicum,Curare,


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