Kristoffer Jonas Klauß, besser bekannt als Rapper GZUZ der Rap-Gruppe 187 Straßenband steht seit Montag den wieder vor Gericht. Am Morgen u
Kristoffer Jonas Klauß, besser bekannt als Rapper GZUZ der Rap-Gruppe 187 Straßenband steht seit Montag den wieder vor Gericht. Am Morgen um 10 Uhr startete das Berufungsverfahren. Am 29. September 2020 wurde GZUZ vom Amtsgericht Hamburg zu einer 18-monatigen Freiheits- und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je € verurteilt. Dem zugrunde liegt der Vorwurf, dass der Angeklagte sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchten Diebstahls und wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht habe. Gegen das amtsgerichtliche Urteil hat der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung eingelegt mit der Folge, dass in dem Verfahren eine neue Hauptverhandlung einschließlich Beweisaufnahme vor dem Landgericht stattzufinden hat. Insgesamt wurden sieben Verhandlungstage angesetzt, mit der Urteilsverkündung wird am gerechnet. Bildangebot: Die Vorsitzende Richterin Dr. Dietrich, und die Schöffen Herr Schütt und Frau Bartkowski. - Hamburg, der
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