. Die Gartenwelt. Gardening. 338 Die Gartenwelt. VII, 29 In der nebenan liegenden Schreibstube (Abbildung unten) be- findet sich eine reichhaltige Bücherei. Sie besteht natur- gemäss zum grossen Teile aus gärtnerischen Fachschriften und naturwissenschaftlichen Werken, aber auch für unter- haltenden Lesestoff ist in reichlicher Weise Sorge getragen. So sind sämtliche Klassiker und viele Werke älterer und. Schreibstube im Gehilfenhause. OnEinalaufnahme für die „Gattenwelt" Dass hier, wie auch drüben im Wohnhause die peinlichste Sauberkeit und Ordnung herrscht, braucht wohl kaum erst erwähnt


. Die Gartenwelt. Gardening. 338 Die Gartenwelt. VII, 29 In der nebenan liegenden Schreibstube (Abbildung unten) be- findet sich eine reichhaltige Bücherei. Sie besteht natur- gemäss zum grossen Teile aus gärtnerischen Fachschriften und naturwissenschaftlichen Werken, aber auch für unter- haltenden Lesestoff ist in reichlicher Weise Sorge getragen. So sind sämtliche Klassiker und viele Werke älterer und. Schreibstube im Gehilfenhause. OnEinalaufnahme für die „Gattenwelt" Dass hier, wie auch drüben im Wohnhause die peinlichste Sauberkeit und Ordnung herrscht, braucht wohl kaum erst erwähnt werden. — Für den Aufenthalt während der Pausen stehen den verheirateten und auswärts wohnenden Gehilfen einige recht nett eingerichtete Räume im Erdgeschoss des Speisehauses zur Verfügung. Die häuslichen Arbeiten, überhaupt das ganze In- ordnunghalten dieses Junggesellenheims untersteht einer Wirtschafterin, welche für etwa notwendiges Dienst- personal selbst aufzukommen hat. Das Salair der Wirt- schafterin und ihres Personals, Heizung, Licht, Haus- haltungswäsche, sämtliche Bedarfsgegenstände und deren Ersatz werden von der Kruppschen Verwaltung bestlitten, ebenso wird auch der grösste Teil des notwendigen Ge- müses kostenfrei aus der Gärtnerei geliefert. Die Gehilfen erwählen alle halben Jahre aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden resp. Hausmeister, welcher nach vorheriger Rücksprache mit den Kollegen mit der Wirt- schafterin den Küchenzettel aufsetzt, der die Bücher zu führen hat, die monatlichen Beiträge einkassiert, überhaupt die Interessen der Gelülfen in jeder Hinsicht und bei jeder Gelegenheit wahrnimmt. Die Gehilfen haben den häuslichen Anordnungen des Hausmeisters Folge zu leisten, er ist ein von ihnen selbstgewählter Vorgesetzter in ausserdienstlichen Angelegenheiten. Die geschilderte Einrichtung wird nun keinesfalls von den Nutzniessenden als. wie man zu sagen pflegt „gewisser" Zwang aufgefasst, im Gegenteil, man kann allen


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