. Die Gartenkunst . Abb, 20. Hildesheim: Sitzplatz an der Bischofsinühle Abb. 19. Hildesheim: Mit wilden Teichuferpflanzen bepflanzter Weg, meiner Ansicht nicht nur die Hauptalleen und Hauptpflanzungen zu verstehen, sondern alle Wege, die notwendig sind, ob sie nun in dem kleinen Maßstab gezeichnet sind oder nicht und auch alle sonstigen Flächen, die zu Gräbern nicht benutzt werden können. Die Belegungsfläche eines Friedhofes läßt sich nur dann vergleichsfähig angeben, wenn die Grundfläche der vorhandenen Gräber mit ihrer Zahl vervielfältigt wird. Es gibt nach meiner Kenntnis keinen großen Fri


. Die Gartenkunst . Abb, 20. Hildesheim: Sitzplatz an der Bischofsinühle Abb. 19. Hildesheim: Mit wilden Teichuferpflanzen bepflanzter Weg, meiner Ansicht nicht nur die Hauptalleen und Hauptpflanzungen zu verstehen, sondern alle Wege, die notwendig sind, ob sie nun in dem kleinen Maßstab gezeichnet sind oder nicht und auch alle sonstigen Flächen, die zu Gräbern nicht benutzt werden können. Die Belegungsfläche eines Friedhofes läßt sich nur dann vergleichsfähig angeben, wenn die Grundfläche der vorhandenen Gräber mit ihrer Zahl vervielfältigt wird. Es gibt nach meiner Kenntnis keinen großen Friedhof, der sich mit Recht ein Werk der Gartenkunst nennen darf und der gleichzeitig in der angegebenen Weise ermittelt 50% Be- lagsfläche hat. Es ist vielfach bemängelt worden, daß dem Preisausschreiben schon ein Anlageplan mit auf den Weg ge- geben worden ist. Darin sehe ich nichts Anstößiges. Im Gegenteil die Bewerber wurden dadurch gut unterrichtet über Maß und Art der von der Stact Verwaltung Stutt- gart auf Grund der örtlichen Verhältnisse für gutgehaltenen gartenkünstlerischen Ausschmückung. 50% Belagsfläche hat übrigens auch dieser Plan nicht. Das Un- recht entstand nur später als die Preis- richter ohne weiteres Halblösungen, denn die Architekturlösung bildete doch nur die Hälfte der Aufgabe, mit den Ganzlösungen in eine Reihe stellten und prämiierten. Wo waren die Herren Juristen des Preis- ricliterkollegiums bei dieser Entscheidung? Es hätte hier unbedingt ein Verfahren ge- funden werden müssen in der Art des Reinhard'schen Vorschlages und hätte der Entwurf Mortuis nicht den II. Preis, son- dern nur einen Architekturpreis bekom- men oder nur angekauft werden dürfen. Nun zu den preisgekrönten Lösungen! Es ist natürlich sehr schwer auf Grund der kleinen Abbildungen sich ein vollstän- dig richtiges Bild zu machen. Es liegt mir ja auch vollständig fern meine Meinung als die allein richtige hinzustellen, und wird es außer der Mein


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