. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. Abb. 2. Einheitliche Grabdenkmäler aus Holz und Stein der Musterfriedhofanlage des Abb. 3. Reihendenkmäler, wie sie noch vor drei Jahren in Linden üblich waren. hei in besonders augenfälligerWeise die Harmonie des Friedhofsbildes verdarb. Dies waren z. B. die Fa- brikate aus Glas und die Steine mit blankpolierten Flächen, weil diese einmal durch Spiegelung und Lichtreflex als störend empfunden wurden, weil sie ferner mit dem Hauptwerkstoff unserer hiesigen Friedhöfe, den Sand- und Kalk- steinen, schlecht zus


. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. Abb. 2. Einheitliche Grabdenkmäler aus Holz und Stein der Musterfriedhofanlage des Abb. 3. Reihendenkmäler, wie sie noch vor drei Jahren in Linden üblich waren. hei in besonders augenfälligerWeise die Harmonie des Friedhofsbildes verdarb. Dies waren z. B. die Fa- brikate aus Glas und die Steine mit blankpolierten Flächen, weil diese einmal durch Spiegelung und Lichtreflex als störend empfunden wurden, weil sie ferner mit dem Hauptwerkstoff unserer hiesigen Friedhöfe, den Sand- und Kalk- steinen, schlecht zustammenstim- men, namentlich wenn diese älter werden, und weil sie auch sonst kalt und fremd wirken. Es wur- den ferner verboten alle Erzeug- nisse aus Zement und Porzellan, ebenso die allbekannten waffel- artig bearbeiteten Denkmäler, die mit ihren zerhackten Flächen ge- radezu raffiniert unruhig wirken. Verboten wurde im allgemeinen auch der weiße Marmor, der an sich wohl von vorzüglicher Wir- kung sein kann, aber zwischen Denkmälern aus anderen Werkstoffen außerordent- lich störend auffällt. Nicht mehr zugelassen werden neuerdings auch die sehr häßlichen, bisher allgemein üblichen, trogartigen Grabeinfassungen, an deren Stelle nunmehr die ruhige Linie niedriger, gleich- mäßig hoher Grabhügel tritt. Um die Höhe der Reihengrabdenkmäler einheitlich zu gestalten, wurden alle Denksteine von mehr als Meterhöhe mit einer hohen Steuer belegt. Diese, in die alten Gepflogenheiten scharf ein- schneidenden Bestimmungen stießen zunächst auf starken Widerspruch in der Bevölkerung und bei dem Grabsteingewerbe, sie erwiesen sich aber als außer- ordentlich heilsam, denn es entstand alsbald ein all- gemeines Fragen und Nachdenken über die Ursachen der getroffenen Maßnahmen. Es entstand sogar in- folge des Verbotes der üblichen Grabdenkmäler eine ge- wisse Notlage, der die Grabmalfabrikanten ratlos gegen- überstanden. Es war daher eine unabweisbare Pflicht der


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