Skandinavisk aktuarietidskrift . sind. Der Lebensverlauf eines Versicherten soi nun in derEbene der Bereiche (x) und (y) durcb eine zusammenliängendeKurve veranschaulicbt und zwar so, dass deren Form durcbgewisse zeitUch-cjesnndheitliche Masse bestimmt sfi. Uber die Art der Massbestimmung selbst soll aber andieser Stelle keine andere Voraussetzung gemacht werden,als dass alle Vereinbarungen getroffen eeien, auf Grund de-ren jedern beliebigen Zeitpunkte innerbalb der Versichenings-dauer cin heslimmter Punkt der Individnalkurve zugeordnetist, während nicht jeforderl wird, dass die Eindentigkeit


Skandinavisk aktuarietidskrift . sind. Der Lebensverlauf eines Versicherten soi nun in derEbene der Bereiche (x) und (y) durcb eine zusammenliängendeKurve veranschaulicbt und zwar so, dass deren Form durcbgewisse zeitUch-cjesnndheitliche Masse bestimmt sfi. Uber die Art der Massbestimmung selbst soll aber andieser Stelle keine andere Voraussetzung gemacht werden,als dass alle Vereinbarungen getroffen eeien, auf Grund de-ren jedern beliebigen Zeitpunkte innerbalb der Versichenings-dauer cin heslimmter Punkt der Individnalkurve zugeordnetist, während nicht jeforderl wird, dass die Eindentigkeit nm-kehrbar sei. Eine kurze tiberlegung zeigt, dass eine derartig definierteKurve geeignet ist, den Lebensverlauf eines Individuumsvon dem speziellen Standpunkte aus darzustellen, welcherflir die Versicherung in Betracbt kommt. Hat man näni-lich die Konstruktionsbestimmungen entsprechend gewä ist jede so gewonnene Lebenskurve im Prinzip eine »Wer-tnngskurve des Versicherten> vom Gesichtspunkte des Ver-sicberers Figur Der Bogriff Gesundlicit ist }iier von einem nuiglnht-t objckliven aus zu fassen. Auch der medizinisclie Uiiifang desselben wäro iuder Rogel noch zu ong, da er das Moment einer dauernden äusseren Gf-falirerhöhung lä^st, welolics ja fiir die Wertung- einesVf>rnich(rten entsclieidende Hi-fleiitunp bcsitzt. 159 Es sei E der Eintrittspunkt eines Versicherten; er ge-hört dem Bereiche {x) an, falls der Eintretende aktiv Wertungskurve verläuft nun, solange der Versicherteaktiv bleibt, dauernd innerhalb der Doppelfläche (x): daherkänn jeder Punkt von 5 während der Aktivitätsdauer alsDoppelpimkt angesehcn werden, insofern er gleicJizeitig demGebiete (x) und dem Gebieie (y) angehört. Wird der Versicherte invalid, so verlässt i die Doppel-fläche, ohne aber dabei aus dem Bereiche [y) auszutreten:Der Eintrilt der Invalidität ist also charakterisiert diirch einenPunkt / der Grenzkurve x, welcher ausser


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