. Die Gartenwelt . Zeit- und Streitfragen. Zu stark geritzter Süsskirschstamm. Vom Verfasser für die ,,GarteDwelt" pliotogr, aiifgenomnien. Vorschläge zur eiiilieidiclicii Obergärtiierprüfung. W enn eine einheitliche Obt-rgärtner- ])rüfung eingeführt werden soll, so ist es erstens notwendig, dass die Regierung vor .dien Dingen darauf sieht und dies nach- drücklich bei den festzustellenden Statuten betont, dass das Examen in unparteiischer und nicht einseitiger Weise vor sich geht und dass es zweitens derart abgehalten wird, dass auch nicht der kleinste \'orwurf von ungenügender Überwachun
. Die Gartenwelt . Zeit- und Streitfragen. Zu stark geritzter Süsskirschstamm. Vom Verfasser für die ,,GarteDwelt" pliotogr, aiifgenomnien. Vorschläge zur eiiilieidiclicii Obergärtiierprüfung. W enn eine einheitliche Obt-rgärtner- ])rüfung eingeführt werden soll, so ist es erstens notwendig, dass die Regierung vor .dien Dingen darauf sieht und dies nach- drücklich bei den festzustellenden Statuten betont, dass das Examen in unparteiischer und nicht einseitiger Weise vor sich geht und dass es zweitens derart abgehalten wird, dass auch nicht der kleinste \'orwurf von ungenügender Überwachung des Exa- minanden bei seinen Arbeiten und von Benutzung fremder Hilfe zu denselben zu machen wäre. Demnach muss nicht nur die mündliche, sondern auch die schriftliche Prüfung unter Aufsicht des betreffenden Prüfungskörpers vor sich gehen, also nicht, wie dies bisher gehand- habt wurde, dass der Examinand die schriftlichen Arbeiten von seinem augen- blicklichen Domizil einzusenden hat, wo- durch von vornherein die Garantie fehlt, dass die betreffenden Arbeiten wirklich aus'eigenem Wissen ,desl Examinanden her- vorgegangen sind. Es wäre eine Festsetzung der even- tuellen, bei der Ausarbeitung nötigen Nach- schlagewerke anzuraten, und nur diese dem Examinanden bei der Ausarbeitung seiner schriftlichen Themata zu gestatten. Es ist wünschenswert, eine münd- liche Prüfung erst nach genügender Lei- stung im schriftlichen Examen festzu- setzen. Es muss die Prüfung Jedem zu- gänglich sein, welcher den Nachweis einer mindestens lo jährigen Praxis erbringt; die schriftlichen Arbeiten erweisen dann d i c Befähigung, ob er für die mündliche Prüfung zuzulassen ist; Die Regierung giebt Minderbemittel- Vi
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