. Die Insekten-Welt : Zeitschrift des Internationalen Entomologen-Vereins. - 71 pure Annahme der in der heutigen Nummer veröffent- lichten Statutenänderung gestimmt werden. Guben, den 9. September 1886. Der Vorstand, z. Z. H. Redlich. Quittangen. 237. 123. 323. 414. 245. 422. Wohnungs -Veränderung. Herr J. Buchaly, Mitglied No. 294, wohnt jetzt Breslau, Aiauritiusstrasse No. 8. Herr Major von Schönfeldt, Mitglied No. 195, wohnt jetzt Offenbach a. M., Bismarckstrasse 36. Herr 0. Reinisch, Mitglied No. 426, wohnt jetzt in Warnsdorf (Böhmen). Herr Th. Busch, Mitglied No. 252, wohnt jetzt in Emmer


. Die Insekten-Welt : Zeitschrift des Internationalen Entomologen-Vereins. - 71 pure Annahme der in der heutigen Nummer veröffent- lichten Statutenänderung gestimmt werden. Guben, den 9. September 1886. Der Vorstand, z. Z. H. Redlich. Quittangen. 237. 123. 323. 414. 245. 422. Wohnungs -Veränderung. Herr J. Buchaly, Mitglied No. 294, wohnt jetzt Breslau, Aiauritiusstrasse No. 8. Herr Major von Schönfeldt, Mitglied No. 195, wohnt jetzt Offenbach a. M., Bismarckstrasse 36. Herr 0. Reinisch, Mitglied No. 426, wohnt jetzt in Warnsdorf (Böhmen). Herr Th. Busch, Mitglied No. 252, wohnt jetzt in Emmerich. Neue Mitglieder. 428. G. Stimming, Brandenburg a. H. 432. Rob. Marsch, Lehrer, Buckau bei Magdeburg, Kohlenstrasse 2. 433 A. Hermann in Heinrichau i. Schlesien. 434 Richard Kügler, Fürst!. Lichtenstein'scherForstamts- Adjunkt, Olmütz (Bahnhof). Qebr, Haderlein, Mitgl. 374, derzeit in Olmütz, theilen mit, dass sie erst nach Beendigung ihrer Eeise die eingegangenen Korrespon- denzen zu erledigen und die eingegangenen Bestellungen zu realisiren im Stande sind. Statut des Internationalen Entomologen-Vereins. § 1. Der Verein führt denNamen: International er Entomologen- Verein. § 2. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der Insektenkunde, sowie die Vermittelung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Entomologen aller Welttheile. § 3. Zur Mitgliedschaft sind zugelassen alle Entomologen und Insektensammler. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Zahlung eines Eintrittsgeldes von M. und eines Jahresbeitrages von M. 5. Eintrittsgeld wird nur von den mit und nach dem 1. April 1887 neu eintretenden Herren erhoben. Der Jahresbeitrag ist im Laufe des April prae- numerando zu entrichten. Mit dem 1. Oktober oder später eintretende Mitglieder haben nur die Hälfte des fälligen Jahresbeitrages zu bezahlen. Anmeldungen zum Eintritt in den Verein sind an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme entscheidet. Die Aufnahme gilt als erfolgt, wenn die


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