. Die Gartenwelt . Oktober weitere Sonderaus- stellungen für Gartenbau fol- gen. Nach dem, was die Früh- jahrsschau bot, ist ein gutes Gelingen dieser weiteren Ver- anstaltungen zu erwarten. Eine gute Beschickung erscheint ge- rechtfertigt, denn diegroßzügig geplante, jetzt freilich trotz offizieller Eröffnung noch recht unfertige internationale In- dustrie- und Gewerbeausstel- lung dürfte einen regen Besuch von Turin veranlassen. Haemanthus hybridus König Albert. Originalaufnahme für die „Gartenwelt**. Rechtspflege. Der Anspruch der geschie- denen Frau auf Unterhalt. Das Reichsgericht hat kür


. Die Gartenwelt . Oktober weitere Sonderaus- stellungen für Gartenbau fol- gen. Nach dem, was die Früh- jahrsschau bot, ist ein gutes Gelingen dieser weiteren Ver- anstaltungen zu erwarten. Eine gute Beschickung erscheint ge- rechtfertigt, denn diegroßzügig geplante, jetzt freilich trotz offizieller Eröffnung noch recht unfertige internationale In- dustrie- und Gewerbeausstel- lung dürfte einen regen Besuch von Turin veranlassen. Haemanthus hybridus König Albert. Originalaufnahme für die „Gartenwelt**. Rechtspflege. Der Anspruch der geschie- denen Frau auf Unterhalt. Das Reichsgericht hat kürzlich eine Entscheidung über die Unter- haltspflicht des schul- digen Ehemannes gegenüber der von ihm geschiedenen Frau erlassen. Hierbei ist besonders die Frage in den Vordergrund des Interesses getreten: Wi eist der Unterhalt der ge- schiedenen Frau zu be- messen, wenn der Ver- dienst des Ehemannes nicht ausreicht, um sich selbst, seinem neuen Ehegatten und seinen Kindern standesmäfiigen Unterhalt zu gewähren? In solchen Fällen ist, wie das Reichsgericht ausführt, nicht nach § 1578 des Bürger- lichen Gesetzbuchs auf Abweisung der Ansprüche


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