. Die culturpflanzen Norwegens . der wirklichen Grösse. In dem isländischen Landesgesetze, genannt „Graagaasen/1 werden eiserne Grapen dieser Art erwähnt, die 8 Eimer Wasser aufnehmen konnten.'2 1 Das unter dem Namen „Grägäs" — wörtlich „die graue (d. h. wilde) Gans" — dem Historiker bekannte weltliche Gesetz Islands gründet sich ohne Zweifel auf das im Jahre 928 von dem rechtsgelehrten isländischen Häuptlinge Ulfljot ausgearbeitete Gesetzbuch. Niedergeschrieben wurde die Grägäs damals noch nicht, sondern das Gesetz verpflanzte sich mündlich von Mann zu Mann, und an den Gerichtstagen


. Die culturpflanzen Norwegens . der wirklichen Grösse. In dem isländischen Landesgesetze, genannt „Graagaasen/1 werden eiserne Grapen dieser Art erwähnt, die 8 Eimer Wasser aufnehmen konnten.'2 1 Das unter dem Namen „Grägäs" — wörtlich „die graue (d. h. wilde) Gans" — dem Historiker bekannte weltliche Gesetz Islands gründet sich ohne Zweifel auf das im Jahre 928 von dem rechtsgelehrten isländischen Häuptlinge Ulfljot ausgearbeitete Gesetzbuch. Niedergeschrieben wurde die Grägäs damals noch nicht, sondern das Gesetz verpflanzte sich mündlich von Mann zu Mann, und an den Gerichtstagen musste der besonders dazu angestellte s. g. „Loveigemand" die in jedem einzelnen Falle in Anwendung kommende Vorschrift des Gesetzes mündlich recitiren. Sein Amt dauerte je drei Jahre und verpflichtete ihn ausserdem, an jedem der drei, in seine Amtszeit fallenden, allgemeinen Gerichtstage („Althing") so viel von dem Gesetze vorzutragen, dass das Ganze vor Ablauf seiner Func- tionszeit zu Jedermanns Kunde gelangen konnte. Der „Lovsigemand" war also gleichsam das personificirte Gesetz, der lebendige Inhaber und Verkündiger desselben; und dass die Rechtspflege bei dieser Einrichtung gedeihen und der Respect vor dem Gesetze sich mehrere Generationen hindurch erhalten konnte, verdient gewiss Beachtung. Mit den Zusätzen und Veränderungen, die das auf solche Weise gehandbabte Gesetz im Laufe der Zeit erleiden mochte, wurde es zuerst im Jahre 1117. auf Veranstaltung des damaligen Lovsigemannes Bergthor Rafnssön und seines Bruders Haflide Märssön's aufgezeichnet. Ein Jahr später (1118) wurde das Gesetz auf dem „Altbing" öffentlich vorgelesen und angenommen und behielt nun bis zum Untergang der isländischen Republik im Jahre 1262 gesetzliche Kraft auf der Insel. Später galt das s. g. Häkonarbdk (oder wie die Isländer es nannten „Järnsida") während einiger Jahre; dasselbe gefiel aber den Einwohnern nicht und wurde ba


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