. Die Kunstdenkmaler der Stadte und Kreise Gladbach und Krefeld. ltdas Mauerwerk für frä Picks Ms. I, S. 3oi). Das Nordthor befand sich wohl an der Stelle des jetzigenNordthores C, das Südthor D ist gleichfalls erhalten, ebenso ist die Hälfte eines drittenThores an der Ostseite nachzuweisen. An der Südseite sind in der Entfernung voni,4o m zwei i,5o m hohe Pfosten, 36—4o cm breit, aus grossen Tuffblöcken zusammen-gesetzt, eingemauert. Die hier befindlichen Schiefsscharten (beschrieben von Koenenin den B. J. LXXXIX, S. 215) mittelalterlich. Westlich von dem Hofe sind weitereFundament


. Die Kunstdenkmaler der Stadte und Kreise Gladbach und Krefeld. ltdas Mauerwerk für frä Picks Ms. I, S. 3oi). Das Nordthor befand sich wohl an der Stelle des jetzigenNordthores C, das Südthor D ist gleichfalls erhalten, ebenso ist die Hälfte eines drittenThores an der Ostseite nachzuweisen. An der Südseite sind in der Entfernung voni,4o m zwei i,5o m hohe Pfosten, 36—4o cm breit, aus grossen Tuffblöcken zusammen-gesetzt, eingemauert. Die hier befindlichen Schiefsscharten (beschrieben von Koenenin den B. J. LXXXIX, S. 215) mittelalterlich. Westlich von dem Hofe sind weitereFundamente zum Vorschein gekommen. Nachgrabungen wünschenswert. Am Portal C sind zwei römische Votivsteine eingemauert, im Garten vor demNordthorc sind in den Anlagen zwei kleine Arae aufgestellt, ausserdem fünf ornamen-tierte römische Werkstücke, drei davon Fragmente eines schmalen Frieses, sowie derSteindeckel eines fränkischen Kindcrsarkophages mit eingefurchtem Saum und Kreuzmit langem Stab. Ein Matronenstein eingemauert an dem Westgiebel der 260 BÜRGEL 89 Die Inschriften bei Brambach, C. I. R. Nr. 295—297, zwei Fragmente Nr. 298—299, Römischewoselbst die Angabe der älteren Litteratur, der eine Votivstein am Portal bei Koenen Anl>gein den B. J. LXXXIX, S. 218. HAUS BÜRGEL. Das Schloss (castrum in Burgela) wird schon ioi9 von Haus BurgdErzbischof Heribert von Köln der Abtei Deutz überwiesen (Kremer, U B. III, S. 16. Geschichte— Lacomblet, U B. I, Nr. 153); in der Bestätigungsurkunde vom J. 1147 wird auc hbereits die Kirche genannt (castrum Burgele cum curte et ecclesia: Lacomblet, U B. I,Nr. 357). Die Ministerialen, die mit dem Hofe belehnt waren, nannten sich Herrenvon Bürgel (Fahne, Geschichte der Kölnischen Geschlechter I, S. 195). Noch i326trägt Willrich von Bürgel sein Schloss der Abtei Deutz auf (Lacomblet, U B. III,Nr. 212), kurz darauf wird Heinrich Zoppe mit dem Haus belehnt, der es 1359 anReinhard Besendriesch verkauft. Es folgen


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