. Die Gartenwelt. Gardening. 394 Di e G arten weit. XX, 38 so daß man sich wundert, daß in unserer be- triebsamen Zeit noch niemand versucht hat, eine neue Ausgabe der Naturgeschichte des Plinius mit Gemälden aus Pompeji zu illustrieren. Doch vielleicht kommt das Verkehrswesen Die Einfuhr lebender Pflanzen aus Belgien. <^{ Bezüglich der Einfuhr lebender Pflanzen aus Belgien ist folgendes zu beachten: Eine etwaige Einfuhrerlaubnis kann, worauf aus- drücklich hingewiesen wird, nur für Pflanzen der Tarif- nummern 38a (Palmen), 28b (Azaleen, Lorbeerbäume) und 38g (sonstige Pflanzen in Tö


. Die Gartenwelt. Gardening. 394 Di e G arten weit. XX, 38 so daß man sich wundert, daß in unserer be- triebsamen Zeit noch niemand versucht hat, eine neue Ausgabe der Naturgeschichte des Plinius mit Gemälden aus Pompeji zu illustrieren. Doch vielleicht kommt das Verkehrswesen Die Einfuhr lebender Pflanzen aus Belgien. <^{ Bezüglich der Einfuhr lebender Pflanzen aus Belgien ist folgendes zu beachten: Eine etwaige Einfuhrerlaubnis kann, worauf aus- drücklich hingewiesen wird, nur für Pflanzen der Tarif- nummern 38a (Palmen), 28b (Azaleen, Lorbeerbäume) und 38g (sonstige Pflanzen in Töpfen, Kübeln usw. mit Ballen usw.) erteilt werden. Alle diejenigen, welche Pflanzen der erwähnten Arten einzuführen wünschen, haben einen diesbezüglichen Antrag bei dem Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung, Berlin W. 10, Lützowufer 8, einzureichen. Bei Stellung des Antrages ist durch eine von der zuständigen Han- delskammer auf ihre Richtig- keit bescheinigteAufstellung nachzuweisen, in welchem Umfange (Werte) lebende Pflanzen der genannten Tarifnummern aus Belgien je in den Jahren 1913, 1914, 1915 und 1916 (bis einschließlich des Tages der Antragstellung) eingeführt worden sind. Sollte in einem dieser Jahre eine Einfuhr aus Belgien nicht stattgefunden haben, so ist dieses ausdrücklich anzu- geben. Für 1916 ist aufierdem eine eidesstattliche Versicherung darüber erforderlich, bis zu welchem Betrage schon Pflanzen der obenerwähten Art aus Belgien bis zum Tage der Antragstellung eingeführt worden sind. Es ist in Aussicht genommen, eine Ein- fuhrerlaubnis bis höchstens zur Hälfte des Wertes der Durchschnittseinfuhr in den Jahren 1913 bis 1915 abzüglich des Wertes der bereits im Jahre 1916 eingeführten Pflanzen zu erteilen. Die Einfuhrbewilligung wird auf lebende belgische Pflanzen in Höhe des in Betracht kommenden Wertes ausge- stellt. Es geschieht dies, um den ein- führenden Firmen den Einkauf zu er- leichtern, da ohne diese vorherige Be- w


Size: 1591px × 1570px
Photo credit: © Paul Fearn / Alamy / Afripics
License: Licensed
Model Released: No

Keywords: ., bookcentury1800, bookdecade1890, booksubjectgardening, bookyear18