. Die Gartenwelt. Gardening. XXV, 27 Die Gartenwelt. 267 der sowie eine Unter den verschiedenen genannten Taxationsmethoden, zu denen sich neuerdings noch diejenige Becker's (Kritik des Christ-Junge'sehen Taxationsverfahrens und neue Vorschläge) gesellt, möchte ich hier speziell diejenige von Christ-Junge herausgreifen, die außer auf Obstbäume auch auf alle anderen gärtnerischen Kulturpflanzen angewandt werden kann. Sie baut sich folgendermaßen auf: 1. Noch nicht tragbare Pflanzen werden Weise bewertet, daß man in Rechnung stellt: a) im 1. Jahre Anlage- und Pflegekosten gewisse Summe für den E
. Die Gartenwelt. Gardening. XXV, 27 Die Gartenwelt. 267 der sowie eine Unter den verschiedenen genannten Taxationsmethoden, zu denen sich neuerdings noch diejenige Becker's (Kritik des Christ-Junge'sehen Taxationsverfahrens und neue Vorschläge) gesellt, möchte ich hier speziell diejenige von Christ-Junge herausgreifen, die außer auf Obstbäume auch auf alle anderen gärtnerischen Kulturpflanzen angewandt werden kann. Sie baut sich folgendermaßen auf: 1. Noch nicht tragbare Pflanzen werden Weise bewertet, daß man in Rechnung stellt: a) im 1. Jahre Anlage- und Pflegekosten gewisse Summe für den Erfolg des Anwachsens. b) in den folgenden Jahren bis zum Eintritt der Frucht- barkeit: zu dem Werte der Pflanzen im 1. Jahre wird für jedes folgende Jahr eine gewisse Summe als Zuwachszuschlag hinzugerechnet, der nicht nur die laufenden Unterhaltungs- kosten in sich schließt, sondern auch den Zuwachs an innerem Werte berücksichtigt. — Der Zuwachszuschlag wird gefunden dadurch, daß man von dem ermittelten Werte der mit dem Ertrage einsetzenden Pflanzen den Wert der -jungen ein- jährigen Pflanzen abzieht und die erhaltene Zahl durch die Anzahl der Zwischenjahre dividiert. Beispiel: Wert eines 10jährigen Apfelbaumes, der mit dem Ertrag einsetzt: 230 M; Wert eines frischgepflanzten Apfelbaumes derselben Sorte und Art und unter denselben Verhältnissen stehend 50 M, Differenz = 180 M. Somit beträgt der Zuwachszuschlag 180 M geteilt durch die Anzahl der Zwischenjahre, in diesem Falle durch 9 = 20. Der Baum ist also hier vom 2. Jahre ab jährlich um 20 M höher zu bewerten. 2. Für die Feststellung des Wertes von im Ertrage stehenden Pflanzen welche die Hälfte ihres vor- aussichtlichen Höchstalters (= Lebensende) noch nicht erreicht haben, werden die Reinerträge von so vielen zu- künftigen Jahren in Rechnung gestellt, als Jahre nötig sind, um Pflanzen an einer anderen Stelle heranzuziehen, die den- selben Reinertrag liefern. Beispielsweise werden bei einem 20 jä
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