. Die Gartenwelt. Gardening. 466 Die Gartenwelt. XXIV, 49 werden, auf der man sich gewissen Verpflichtungen entziehen will. In dem Augenblick, wo die arbeitsrechtlichen Beschrän- kungen der vorläufigen Landarbeitsordnung und des Betriebs- rätegesetzes fallen, wo ferner die Gewerbeordnung durch das neue Arbeitsgesetzbuch abgelöst ist, wird auch der Kampf um die Rechtszugehörigkeit aufhören, weil er dann der inneren Berechtigung entbehrt. Dann wird man es aber voraussichtlich bitter bereuen, keinen größeren Weilblick besessen zu haben, und es bleibt vorläufig nur noch die einzige Hoffnung, daß d
. Die Gartenwelt. Gardening. 466 Die Gartenwelt. XXIV, 49 werden, auf der man sich gewissen Verpflichtungen entziehen will. In dem Augenblick, wo die arbeitsrechtlichen Beschrän- kungen der vorläufigen Landarbeitsordnung und des Betriebs- rätegesetzes fallen, wo ferner die Gewerbeordnung durch das neue Arbeitsgesetzbuch abgelöst ist, wird auch der Kampf um die Rechtszugehörigkeit aufhören, weil er dann der inneren Berechtigung entbehrt. Dann wird man es aber voraussichtlich bitter bereuen, keinen größeren Weilblick besessen zu haben, und es bleibt vorläufig nur noch die einzige Hoffnung, daß die Landwirtschaftskammern die un- artig werdenden Gärtner hinauswerfen, wie das schon vor kurzem vom LandesökonomiekoUegium zart angedeutet worden ist. Das ist ja gerade das Tragische an der ganzen Sache, daß die bisherigen Vertretungen der Landwirtschaft von diesem gärtnerischen Zuwachs durchaus nicht erbaut sind und uns allenfalls als Stimmvieh betrachten, aber sobald wir größere Forderungen auf Selbständigkeit stellen, ist es mit der Freundschaft vorbei. Aus diesem Grunde wäre es doch das Zweckmäßigste gewesen, gleich von vornherein beim Entwurf die nötigen Sicherungen zu beantragen, aber es ist leider nichts geschehen. Der Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter scheint wohl der einzige zu sein, der wenigstens zum Reichsrahmengesetze Aenderungen vorge- schlagen hat, in der Annahme, daß das preußische Gesetz, gemäß einem Antrage des Landesökonomiekollegiums, nicht vor Verabschiedung des Reichsgesetzes behandelt werden würde. Alle anderen Fachkreise haben in sieben Sprachen geschwiegen, nicht einmal der Vortrag Albrechts auf der Tagung der Gartenkünstler in Weimar und seine Wiedergabe in der „Gartenkunst" haben irgend weldies lautere Echo geweckt. Am 22. Oktober hat nun die erste Lesung des preußischen Gesetzes stattgefunden, und dieses ist, wie üblich, einer Kommission zur weiteren Beratung übergeben worden, in der es infolge der sch
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