. Botanisches Zentralblatt; referierendes Organ für das Gesamtgebiet der Botanik. Botany; Botany. * Zur gefl. Beachtung! Der Unterzeichnete ist vom 15. Juni an für mehrere Wochen von Cassel abwesend, bittet daher im Voraus um Entschuldigung, wenn Briefe etc. nicht mit gewohnter Schnelligkeit beantwortet werden. Dr. 1 \;v Sämmtliche bis jetzt erschienenen Bände des Botanischen Centralblattes sind einzeln, wie in's Gesammt durch die unten verzeichnete Verlags- Jahrgang I., 1880 . Band 1— 4 Jahrgang IX, 1888 . ] 3and 33—36 „ IL, 1881 . n 5— 8 » X, 1889 . n 37—40 „ III., 1882 . 9—12 » XI


. Botanisches Zentralblatt; referierendes Organ für das Gesamtgebiet der Botanik. Botany; Botany. * Zur gefl. Beachtung! Der Unterzeichnete ist vom 15. Juni an für mehrere Wochen von Cassel abwesend, bittet daher im Voraus um Entschuldigung, wenn Briefe etc. nicht mit gewohnter Schnelligkeit beantwortet werden. Dr. 1 \;v Sämmtliche bis jetzt erschienenen Bände des Botanischen Centralblattes sind einzeln, wie in's Gesammt durch die unten verzeichnete Verlags- Jahrgang I., 1880 . Band 1— 4 Jahrgang IX, 1888 . ] 3and 33—36 „ IL, 1881 . n 5— 8 » X, 1889 . n 37—40 „ III., 1882 . 9—12 » XI, 1890 . n 41—44 . iv., 1883 . 13—16 n XII, 1891 . n 45—48 . v, 1884 . n 17—20 r> XIII, 1892 . n 49—52 . vi., 1885 . 21—24 n XIV, 1893 . r> 53—56 . VII, 1886 . V 25—28 •n 1894 . » 57—58 . viii. 1887 . 29—32 Cassel. Gebrüder Gotthelft Verlagshandlung k An die verehrt. Mitarbeiter! Den Originalarbeiten beizugebende Abbildungen, welche im Texte zur Verwendung kommen sollen, sind in der Zeichnung so an- zufertigen, dass sie durch Zinkätzung wiedergegeben werden können. Dieselben müssen als Federzeichnungen mit schwarzer Tusche auf glattem Carton gezeichnet sein. Ist diese Form der Darstellung für die Zeichnung unthunlich und lässt sich dieselbe mir mit Bleistift oder in sog. Halbton-Vorlage herstellen, so muss sie jedenfalls so klar und deutlich gezeichnet sein, dass sie im Autotypie-Verfahren (Patent Meisenbach) vervielfältigt werden kann. Holzschnitte können nur in Ausnahmefällen zugestanden werden, und die Redaction wie die Verlagshandlung behalten sich hierüber von Fall zu Fall die Entscheidung vor. Die Aufnahme von Tafeln hängt von der Be- schaffenheit der Originale und von dem Umfange des begleitenden Textes ab. Die Bedingungen, unter denen dieselben beigegeben werden, können daher erst bei Einlieferung der Arbeiten festgestellt- werden. Ausgegeben: 18. Juni 1894. Druck and Verlag von Qebr. Gotthelft in Cassel.


Size: 1841px × 1358px
Photo credit: © Library Book Collection / Alamy / Afripics
License: Licensed
Model Released: No

Keywords: ., bookcentury1800, bookdecade1890, booksubjectbotany, bookyear1894