. Island am Beginn des 20 Jahrhunderts;. Englische übersetzt worden ist. Jon Arnasons Tätigkeit ist von G1- J6n Arnason. seinem Verwandten, dem gelehrten Ölafur DaviÖsson (1862—1904) fortgesetzt worden, der ausser einem Bande neuer Volkssagen ein grösseres Werk über isländische Volksbelustigungen, Sitten, körperliche Übungen, alte Tanzlieder usw. her-ausgegeben hat. — Seit 1890 erscheintin Reykjavik eine volkskundliche Zeit-schrift „Huld (Name eines unsicht-baren Wesens, einer Zauberin usw.)Die rechtswissenschaftlicheLiteratur ist nicht sehr umfangreich,ist aber immerhin durch einige her-vorra


. Island am Beginn des 20 Jahrhunderts;. Englische übersetzt worden ist. Jon Arnasons Tätigkeit ist von G1- J6n Arnason. seinem Verwandten, dem gelehrten Ölafur DaviÖsson (1862—1904) fortgesetzt worden, der ausser einem Bande neuer Volkssagen ein grösseres Werk über isländische Volksbelustigungen, Sitten, körperliche Übungen, alte Tanzlieder usw. her-ausgegeben hat. — Seit 1890 erscheintin Reykjavik eine volkskundliche Zeit-schrift „Huld (Name eines unsicht-baren Wesens, einer Zauberin usw.)Die rechtswissenschaftlicheLiteratur ist nicht sehr umfangreich,ist aber immerhin durch einige her-vorragende Namen vertreten. Dertüchtigste Verfasser auf diesem Gebietist Vilhjålmur Finsen (1823—92),Doktor der Rechte und Assessor beimHöchstgericht in Kopenhagen. Er ver-anstaltete mustergültige, streng wissen-62. Vilhjålmur Finsen. schaftliche Ausgaben der Gesetze des Freistaates (der sogenannten Grågås) und schrieb: „Om den oprindelige Ordning af nogle af den islandske Fristats Institutioner (die ursprüngliche. ) Isländische Volkssagen, übers, von M. Lehmann-Filhés, 2 B., Berlin 1889und 181)1. — Sehr geeignet für den, der sich mit dem Denken und Fühlen desisländischen Volkes vertiaut machen will. Der Übers. 96 Schrifttum und Kunst. Ordnung einiger Einrichtungen des isländischen Freistaats), „Denislandske Familieret efter Grågås (Das isländische Familienrechtnach der Grågås)1), „Om de islandske Love i Fristatstiden (Dieisländischen Gosetze in der Zeit des Freistaats), sowie verschiedeneandere, höchst wertvolle rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Vonsonstigen Forschern auf diesem Gebiete sind besonders zu nennenMagnus Stephensen (vgl. S. 67) und Jon Sigurösson ( 98). — Seit 1897 erscheint in Akureyri eine vorzügliche rechtswissen-schaftliche Zeitschrift „LögfraeÖ-ingur (der Rechtsgelehrte), her-ausgegeben von dem AmtmannPåll Briem (geb. 1857). Die Naturwissenschaftenhaben infolge der starken Vor-liebe des Volkes für


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