Laut Erlässen 1914 Höchstpreise für Artikel der notwendigsten und wichtigsten Bedürfnisse - Erinnerung daran, dass diese preise weder überschritten noch umgangen werden dürfen - Strafen - Auch Vorräte zurückzuhalten oder die Weigerung diese zu verkaufen ist strafbar - Drohender gewerbeverlust - Überwachung durch das Stadtmagistrat - Stadtmagistrat Laibach als Gewerbehörde, am 2. August 1914 - Zl. 16/Mob. Maximaltarife - Kundmachung - Laibach - Mehrsprachiges Plakat 1914 (2)


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