. Die Gartenwelt. Gardening. 54 Die Gartenwelt. XXIV, 7 bezeichnen. — Die Straßenverwaltung ist in der beschriebenen Weise mit dem besten Willen nicht in der Lage, rationellen Obstbau an der Landstraße zu betreiben. Hier hätte längst eine Sozialisierung im Kleinen einsetzen müssen und zwar in der schon angedeuteten Weise, nämlich, daß der Ertrag des Obstbaumes an der Landstraße zum großen Teil den an- schließenden Grundeigentümern zukäme. Letztere können diesen Teilertrag, sagen wir die Hälfte, aus oben bezeichneten Gründen auch rechtlich beanspruchen. Sie wären hierdurch außerdem an der Baump


. Die Gartenwelt. Gardening. 54 Die Gartenwelt. XXIV, 7 bezeichnen. — Die Straßenverwaltung ist in der beschriebenen Weise mit dem besten Willen nicht in der Lage, rationellen Obstbau an der Landstraße zu betreiben. Hier hätte längst eine Sozialisierung im Kleinen einsetzen müssen und zwar in der schon angedeuteten Weise, nämlich, daß der Ertrag des Obstbaumes an der Landstraße zum großen Teil den an- schließenden Grundeigentümern zukäme. Letztere können diesen Teilertrag, sagen wir die Hälfte, aus oben bezeichneten Gründen auch rechtlich beanspruchen. Sie wären hierdurch außerdem an der Baumpflege und dem Obstschutz unmittelbar interessiert. Zur Durchführung dieses Vorschlages brauchen wir aber ein Gesetz, das die Be- pflanzung der Landstraßen mit Obst nach sach- verständigen Grundsätzen vorschreibt. Die Sortenwahl war beim Obstbau an der Landstraße manchmal eine recht unglückliche. Es sollte nur Wirtschaf tsobst gezogen werden, nichts Neues, nichts Seltenes, sondern dasjenige Obst, was in der fraglichen Gegend die höchsten Durchschnittserträge brächte. Kräftige, wider- standsfähige Baumformen des Winterstreiflings, Rheinischen Bohnap/els, Pommeranzenapfels, wie sie hier und da an der Ahr und im Westerwalde zu sehen sind, stellen in der Blüte- und Obstreifezeit eine Straßen- einfassung dar, wie sie schöner und erhebender nicht gedacht werden kann. Sind einmal Obstbäume an der Landstraße gepflanzt worden, dann muß auch der Straßenkot diesen restlos als Dünger zugute kommen. Bisher war es vielfach üblich, daß der Straßenwärter den Straßendünger gelegentlich seiner Schiebkarrentour sammelte, um ihn später für sich zu verwenden oder zu verkaufen. Geduldete Stiefkinder dürfen die Obstbäume an der Landstraße nicht mehr sein. M u s t e r h a f t e Pf lege derselben ist ein vorzügliches Anregungsmittel zur allgemeinen Hebung des Obstbaues. Und deshalb sollten in allen Dienststellen der Straßenverwaltung gute Obstbaumkenntn


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