. Die Gartenwelt . Ehrenfriedhof im neuen Friedhofsteil in Jena. Neuer Friedhofteil in Jena. sorgen, daß auch bei der Anlage der einzelnen Grabstätten wie bei der Aufstellung der Denkmäler in Zukunft unter Wahrung einer gewissen Einheitlichkeit Geschmack und auch künstlerische Anschauung zur Geltung kommen. Die Grab- hügel sollen stets ziemlich niedrig gehalten werden, um ruhige Linien zu erzielen. Die erste Herrichtung, ebenso aber auch die Instandhaltung und Erneuerung der Bepflan- zung der Grabhügel, soweit diese aus ausdauernden Pflanzen besteht, sind der ausschließlichen Ausführung durch


. Die Gartenwelt . Ehrenfriedhof im neuen Friedhofsteil in Jena. Neuer Friedhofteil in Jena. sorgen, daß auch bei der Anlage der einzelnen Grabstätten wie bei der Aufstellung der Denkmäler in Zukunft unter Wahrung einer gewissen Einheitlichkeit Geschmack und auch künstlerische Anschauung zur Geltung kommen. Die Grab- hügel sollen stets ziemlich niedrig gehalten werden, um ruhige Linien zu erzielen. Die erste Herrichtung, ebenso aber auch die Instandhaltung und Erneuerung der Bepflan- zung der Grabhügel, soweit diese aus ausdauernden Pflanzen besteht, sind der ausschließlichen Ausführung durch die städtische Friedhofsverwaltung vorbehalten; es kann also nur die Ausschmückung mit Zierpflanzen von anderer Seite erfolgen. Unter den Gärt- nern hat diese Bestimmung allerdings er- klärlichen Widerspruch gefunden, dem man aber mit dem Hinweis auf die über- wiegenden Interessen der Allgemeinheit begegnete, denen der Einzelne sich unter- ordnen müsse. Die aufzustellenden Grab- denkmäler bedürfen der vorherigen Be- gutachtung und Genehmigung. Diese Maß- nahme erscheint angesichts der mancherlei in dieser Hinsicht wohl überall vorkom- menden groben Geschmacklosigkeiten durch- aus angebracht. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch eine öffentliche Aus- lassung des Friedhofsinspektors, worin er u. a. empfiehlt, bei der Anlage von Erb- begräbnissen zur Erzielung möglichster Harmonie den Bildhauer für das zu er- richtende Denkmal und den Gestalter der gärtnerischen Anlage gemeinsam und an Ort und Stelle zu Rate zu ziehen. Mit Hilfe der neuen Friedhofsordnung soll es übrigens auch ermöglicht werden, im Friedhofswesen endlich Einnahme und Ausgabe wenigstens in Uebereinstimmung


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